Ein Haus erhalten die Erben meist nur, wenn sie die Erbschaftssteuer bezahlen, und so auch erben können. Doch es gibt Möglichkeiten, diese zu umgehen.
Wie Sie Haus oder Wohnung steuerfrei vererben können
Erben ist nicht immer nur eine emotionale Angelegenheit, sondern auch mit finanziellen Aspekten verbunden. Vor allem bei Immobilien wie einem Haus oder einer Wohnung können hohe Erbschaftssteuern anfallen für die Erben, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Steuerlast zu umgehen, unter Beachtung der geltenden Regelungen.
In Deutschland sind Erbschaften bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei. Besonders relevant ist hierbei die Erbschaft von Wohneigentum. Ein Familienheim mit einer Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern kann steuerfrei geerbt werden, vorausgesetzt, der Erbe nutzt es nach dem Erwerb für mindestens zehn Jahre als seinen eigenen Wohnsitz.
Diese Regelung gilt nicht nur für direkte Kinder des Verstorbenen, sondern auch für Enkelkinder, falls deren Eltern bereits verstorben sind und das Haus oder die Wohnung nicht mehr selbst nutzen konnten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Steuerbefreiung rückwirkend entfällt, wenn das geerbte Familienheim innerhalb der zehn Jahre in den Verkauf oder die Vermietung geht. Es sei denn, es liegen „zwingende objektive Gründe“ wie ein Todesfall oder erhebliche Pflegebedürftigkeit vor.
Besondere Regelungen beim Hauserbe
In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachversteuerung vermieden werden. Die Höhe der Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, und für Enkelkinder sind es 200.000 Euro. Personen der Steuerklasse I haben einen Freibetrag von 100.000 Euro, während Personen der Steuerklasse II und III nur Freibeträge von 20.000 Euro haben.
Zusätzlich gibt es einen besonderen Versorgungsfreibetrag für überlebende Ehegatten sowie Kinder unter 27 Jahren, der zusätzliche Entlastung bietet. Die Erbschaftssteuer richtet sich nach drei Steuerklassen, die auch entscheidend für die Höhe der Freibeträge sind. Bei Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch Adoptivkinder) und Enkelkinder.
Steuerklasse II: Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner. Und bei Steuerklasse III: Alle übrigen Erben, einschließlich Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Die jeweilige Steuerklasse bestimmt, wie hoch der Erbschaftssteuersatz ist und welche Freibeträge gelten.
Beim Erben von Haus oder Wohnung gibt es in Deutschland Möglichkeiten, hohe Steuerzahlungen zu vermeiden. Indem man die geltenden Freibeträge und steuerlichen Ausnahmen nutzt, lassen sich Kosten reduzieren. Wer sich rechtzeitig informiert und die Bedingungen für die Steuerbefreiung beachtet, kann sicherstellen, dass der Nachlass möglichst wenig durch Erbschaftssteuern belastet ist. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls professionelle Beratung können hierbei entscheidend sein, um das Erbe optimal zu gestalten. Ein Haus ohne Erbschaftssteuer zu erben, ist also generell möglich.