StartRatgeberEnergieHeizungsbonus ohne Steuerbescheid? So retten Sie Ihre Förderung dennoch

Heizungsbonus ohne Steuerbescheid? So retten Sie Ihre Förderung dennoch

Wer seine alte Heizung gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, hofft oft auf den attraktiven Einkommensbonus der KfW. Doch was passiert eigentlich, wenn man aufgrund geringer Einkünfte vom Finanzamt von der Steuererklärung befreit wurde?

Ohne die klassischen Einkommensteuerbescheide scheint der Weg zur Förderung für viele Hausbesitzer erst einmal versperrt zu sein. Die staatliche Förderbank verlangt nämlich grundsätzlich die Bescheide der relevanten Jahre als verbindlichen Nachweis für das Haushaltseinkommen.

Die rettende Ausnahme für Rentner

Für eine große Gruppe von Betroffenen gibt es jedoch eine überraschende Wendung in den Förderrichtlinien. Rentner können den Bonus auch dann beantragen, wenn sie keine aktuellen Steuerbescheide vorlegen können.

In diesem Fall dienen alternative Dokumente als rechtssicherer Beleg für die finanzielle Situation des Antragsstellers. Entscheidend ist hierbei vor allem die Rentenbezugsmitteilung aus dem zweiten und dritten Jahr vor der eigentlichen Antragstellung.

Diese Unterlagen müssen Sie jetzt bereithalten

Neben der gesetzlichen Rentenmitteilung fordert die KfW für alle weiteren Renten eine spezielle Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Einkommensquellen lückenlos erfasst und geprüft werden können.

Zusätzlich ist eine formlose Selbsterklärung notwendig, in der Sie versichern, dass keine weiteren Einkünfte über die eingereichten Dokumente hinaus existieren. Nur mit diesem vollständigen Paket haben Geringverdiener im Ruhestand eine echte Chance auf den Bonus.

Hürden für Nicht-Rentner ohne Bescheid

Für Erwerbstätige oder andere Personengruppen ohne Steuerbescheid sieht die Lage hingegen deutlich schwieriger aus. Ohne die amtlichen Dokumente ist die Bewilligung des Einkommensbonus laut Expertenmeinung aller Voraussicht nach nicht möglich.

Betroffene sollten in Zweifelsfällen direkt Kontakt mit den Sachbearbeitern der KfW aufnehmen, um individuelle Härtefallregelungen zu prüfen. Die kostenfreie Servicenummer 0800 / 539 9010 bietet hierfür eine erste Anlaufstelle für eine detaillierte Beratung.

Zusammenfassung

  • KfW verlangt für den Einkommensbonus zwingend Steuerbescheide als Nachweis.
  • Rentner profitieren von einer Sonderregelung durch Rentenbezugsmitteilungen.
  • Eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte ist bei fehlenden Bescheiden Pflicht.

Häufige Fragen

Kann ich den Heizungs-Einkommensbonus ohne Steuerbescheid beantragen?

Grundlegend nein, da die KfW Steuerbescheide als Einkommensnachweis fordert. Eine Ausnahme gilt jedoch für Rentner, die stattdessen Rentenbezugsmitteilungen und eine Selbsterklärung einreichen können.

Welche Unterlagen brauchen Rentner für die Heizungsförderung?

Rentner benötigen die Rentenbezugsmitteilung der letzten zwei bis drei Jahre, Bescheinigungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG für Zusatzrenten sowie eine Selbsterklärung über das Ausbleiben weiterer Einkünfte.

Quelle: Wie der Energie-Fachberater berichtet, ist für Rentner ein Nachweis auch ohne Steuerbescheid möglich.

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