Der Austausch einer alten Heizung gegen ein modernes System ist kostspielig und wird vom Staat kräftig bezuschusst. Besonders attraktiv ist dabei der Einkommensbonus, der Hausbesitzern mit geringen Einkünften zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt.
Doch viele Antragsteller stehen vor einem Problem, wenn sie aufgrund geringer Einkünfte von der Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung befreit wurden. Ohne die klassischen Steuerbescheide der letzten Jahre scheint der Weg zur Förderung für viele Bürger erst einmal versperrt zu sein.
Die harte Realität der KfW-Nachweise
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigt sich bei der Prüfung der Förderkriterien in der Regel sehr formalistisch. Als Standardnachweis für das Haushaltseinkommen verlangt die Förderbank zwingend die Einkommensteuerbescheide der relevanten Zeiträume.
Wer keine aktuellen Bescheide vorlegen kann, etwa weil das Finanzamt die Veranlagung ausgesetzt hat, geht beim Einkommensbonus meist leer aus. Experten raten in solchen Härtefällen dazu, frühzeitig das Gespräch mit der KfW-Servicenummer unter 0800 / 539 9010 zu suchen.
Sonderregeln für Rentner schaffen Abhilfe
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für Menschen im Ruhestand, die keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Rentner können den Bonus auch ohne Steuerbescheid erhalten, sofern sie alternative Dokumente lückenlos einreichen.
Hierzu zählt primär die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Zusätzlich ist eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten zwingend erforderlich.
Die Selbstauskunft als entscheidendes Dokument
Um die Prüfung abzuschließen, verlangt die KfW von Rentnern zudem eine formelle Selbsterklärung über die finanzielle Situation. In diesem Dokument muss versichert werden, dass außer den genannten Rentenbezügen keine weiteren Einkünfte existieren.
Nur mit dieser vollständigen Dokumentation lässt sich die Hürde der fehlenden Steuerbescheide rechtssicher umgehen. Betroffene sollten die Unterlagen akribisch vorbereiten, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Heizungsförderung zu vermeiden.
Zusammenfassung
- Steuerbescheide sind für den Einkommensbonus der KfW grundsätzlich Pflicht.
- Rentner profitieren von Ausnahmeregelungen durch Rentenbezugsmitteilungen.
- Eine zusätzliche Selbsterklärung über weitere Einkünfte ist für die Bewilligung notwendig.
Häufige Fragen
Kann ich den KfW-Einkommensbonus ohne Steuerbescheid beantragen?
Im Regelfall ist ein Steuerbescheid zwingend erforderlich. Rentner können jedoch ersatzweise Rentenbezugsmitteilungen und eine Selbsterklärung einreichen.
Welche Unterlagen brauchen Rentner für die Heizungsförderung?
Benötigt werden die Rentenbezugsmitteilungen der Vorjahre, Bescheinigungen für Zusatzrenten sowie eine Selbsterklärung über das Ausbleiben weiterer Einkünfte.

