StartNewsZahlen, Daten, FaktenHeizungsgesetz: Warum der neue Entwurf überraschend Verspätung hat

Heizungsgesetz: Warum der neue Entwurf überraschend Verspätung hat

Eigentümer in Deutschland müssen sich erneut in Geduld üben, da der Zeitplan für das neue Heizungsgesetz ins Wanken gerät. Die Bundesregierung kann sich bei zentralen Details zum Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, bisher nicht auf eine finale Fassung einigen.

Eigentlich sollten die Eckpunkte längst im Bundeskabinett verabschiedet sein, doch die internen Diskussionen halten an. Experten warnen nun davor, dass die anhaltende Unsicherheit den Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern weiter verschärfen könnte.

Was steckt hinter der neuen Namensänderung?

Das bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll künftig unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz firmieren. Da das Kürzel GMG bereits anderweitig belegt ist, wurde die Bezeichnung nun offiziell auf GModG korrigiert.

Diese Änderung ist jedoch mehr als nur Kosmetik an der Oberfläche des Gesetzestextes. Mit dem neuen Namen soll auch eine inhaltliche Kehrtwende bei der Technologieoffenheit signalisiert werden.

Fossile Heizungen erhalten eine Galgenfrist

Überraschenderweise plant die Koalition, den Einbau von Öl- und Gasheizungen künftig wieder deutlich einfacher zu gestalten. Die bisherige starre 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien soll nach aktuellen Entwürfen weitgehend fallen.

Hausbesitzer dürfen demnach wieder klassische Brenner installieren, ohne auf die kommunale Wärmeplanung warten zu müssen. Auch das geplante Betriebsverbot für sehr alte Konstanttemperaturkessel steht vor dem Aus.

Teure Freiheit durch Biogas-Verpflichtung

Die neue Freiheit beim Heizungskauf hat jedoch einen Preis, den vor allem die privaten Haushalte zahlen werden. Ab dem Jahr 2029 greift eine schrittweise Pflicht zur Beimischung von teurem Biogas oder Bioöl.

Analysen zeigen bereits jetzt, dass Grüngas-Tarife rund 25 Prozent teurer sind als herkömmliches Erdgas. Zudem drohen technische Probleme, da viele Bestandsanlagen nicht für hohe Beimischquoten ausgelegt sind.

Wie geht es jetzt mit der Förderung weiter?

Trotz der gesetzlichen Verzögerungen soll die staatliche Förderung für den Heizungstausch bis 2029 gesichert bleiben. Die Bundesregierung spricht von einer auskömmlichen Finanzierung, lässt konkrete Details aber noch offen.

Wer aktuell eine Sanierung plant, sollte die bestehenden Konditionen zeitnah nutzen. Es ist ungewiss, ob die Förderkulisse nach der endgültigen Verabschiedung des GModG noch so attraktiv bleibt.

Der neue Zeitplan der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf wird nun voraussichtlich erst Ende April im Bundeskabinett behandelt. Trotz dieser Verspätung hält die Koalition am Ziel fest, das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen.

Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Regelungen des GEG 2024 ohne Einschränkungen. Interessierte sollten die kommenden Wochen nutzen, um Angebote von Fachhandwerkern für ihre Projekte einzuholen.

Zusammenfassung

  • Das GEG wird in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt.
  • Der Einbau von Öl- und Gasheizungen soll wieder vereinfacht werden.
  • Ab 2029 droht eine Pflicht zur Beimischung teurer CO2-neutraler Brennstoffe.

Häufige Fragen

Wann tritt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft?

Das neue Gesetz, kurz GModG, soll nach aktuellem Stand am 1. Juli 2026 in Kraft treten, obwohl sich der Gesetzentwurf im Kabinett bis Ende April verzögert.

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja, laut den neuen Eckpunkten soll der Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder einfacher erlaubt sein, allerdings müssen ab 2029 verpflichtend Anteile von Biogas oder Wasserstoff beigemischt werden.

Quelle: Wie energie-fachberater.de unter Berufung auf das Ökozentrum NRW berichtet, verzögert sich die Kabinettsberatung zum GModG bis Ende April.

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