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Kindergeld abgeschafft: Nachfolger in Planung

Der Kindergeld Nachfolger ist bereits in Planung und soll das klassische Kindergeld ablösen.

Kindergeld soll schon bald Geschichte sein

Die Regierung plant für das kommende Jahr 2025 eine große Reform. Die Abschaffung des jetzigen Kindergeldes steht an. Eine neue Kindergrundsicherung ist bereits in Planung. Schon im nächsten Jahr müssen sich viele Familien umstellen. Nur wenig Zeit für die Regierung, die neue Reform umzustellen.

Die Planung für diese Grundsicherung geht voran, sodass eine Umsetzung im Jahr 2025 ansteht. Ziel ist es, dass auch Armut bedrohte Kinder und Familien ihre Leistungen einfacher und schneller erhalten. Die Ausgestaltung des neuen Angebotes verlief über einen langen Zeitraum. Mittlerweile soll es jedoch Einigungen geben, wie die neue Kindergrundsicherung aussehen soll.

Kein Kindergeld mehr: Nachfolger für Januar 2025 in Planung

Bereits vor einiger Zeit erklärte die Bundesagentur für Arbeit, dass es erst Mitte nächsten Jahres losgehen soll. Mittlerweile hat es Einigung gegeben, sodass der Start auf Januar 2025 festgelegt ist. Einen kleinen Vorlauf braucht die Regierung trotz alledem.

Hinter der Idee der Kindergrundsicherung steckt die folgende: Es entsteht eine Zusammenführung der bisherigen und neuen Leistungen. Es gibt also kein Kindergeld, keinen Kinderzuschlag und keinen Kinderregelsatz mehr. Statt dieser sind die folgenden Leistungen geplant: Es gibt nicht mehr das klassische Kindergeld, sondern einen Kindergarantiebetrag, der einkommensunabhängig ist.

Hinzu kommt ein Kinderzusatzbetrag. Ein Betrag, der je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Dies führt zu einer Weiterentwicklung des bisherigen Kinderzuschlags. Kinder und Eltern, die von Bürgergeld leben, können diese neuen Leistungen ebenfalls beanspruchen.

Antrag der neuen Kindergrundsicherung einfach online

Die Beantragung für die neue Kindergrundsicherung soll ab dem nächsten Jahr online möglich sein. Wer sich nicht auskennt oder den Antrag nicht online ausfüllen möchte, kann diesen bei der zuständigen Familienkasse ausfüllen.

Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle für die Kinderleistungen geben. Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit ist für alle Fragen und Serviceleistungen zuständig. Ziel ist die Gleichbehandlung aller Eltern, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus. Zudem soll es einen sogenannten Kindergrundsicherungs-Check geben, mit dem Eltern prüfen können, ob sie Anspruch haben.

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