StartRatgeberEnergieKlimageschwindigkeitsbonus: Das Alter welcher Komponente zählt wirklich?

Klimageschwindigkeitsbonus: Das Alter welcher Komponente zählt wirklich?

Hauseigentümer stehen beim geplanten Heizungswechsel oft vor einem bürokratischen Rätsel bezüglich der Förderkriterien. Besonders die Frage, ob das Alter des Kessels oder das des Brenners für den begehrten Klimageschwindigkeitsbonus ausschlaggebend ist, sorgt für Verunsicherung.

Die entscheidende Rolle des Inbetriebnahmedatums

Nach aktuellen Informationen der KfW ist für die Bewilligung des Bonus ausschließlich das Inbetriebnahmedatum des Wärmeerzeugers maßgeblich. Im Falle einer alten Ölheizung bedeutet dies, dass das ursprüngliche Einbaudatum des Kessels die Grundlage für die Förderung bildet.

Selbst wenn der Brenner zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht oder die Anlage auf einen anderen Brennstoff umgerüstet wurde, bleibt das Primärdatum entscheidend. Wer also einen Kessel aus dem Jahr 1999 besitzt, kann den Bonus beim Umstieg auf eine Wärmepumpe grundsätzlich beanspruchen.

So hoch fällt die finanzielle Unterstützung aus

Der Klimageschwindigkeitsbonus gewährt eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent zusätzlich zur Basis-Förderung von ebenfalls 30 Prozent. Damit erreichen selbstnutzende Eigentümer bereits einen beträchtlichen Teil der Investitionskosten für die neue Anlage.

Zusätzlich kann ein Effizienz-Bonus beantragt werden, sofern die neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt oder Erdwärme beziehungsweise Wasser als Quelle erschließt. Diese Kombination aus verschiedenen Fördertöpfen macht den energetischen Umstieg finanziell so attraktiv wie nie zuvor.

Zusätzliche Boni für Geringverdiener und Wohneinheiten

Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter der Grenze von 40.000 Euro, winkt ein weiterer Einkommensbonus. In diesem Fall kann der gesamte Fördersatz auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten ansteigen.

Die anrechenbaren Kosten sind dabei auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, was den maximalen Zuschussbetrag klar definiert. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich diese Grenzen gestaffelt um weitere Beträge pro zusätzlicher Einheit im Gebäude.

Wichtige Voraussetzungen für die Antragstellung

Es ist zwingend zu beachten, dass der Klimageschwindigkeitsbonus ausschließlich für Eigentümer vorgesehen ist, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Vermieter oder Besitzer von Ferienwohnungen sind von dieser speziellen Bonus-Regelung in der Regel ausgeschlossen.

Bevor der Antrag bei der KfW gestellt wird, sollte eine fachmännische Beratung durch einen Energieberater erfolgen. Nur durch eine präzise Planung lassen sich alle Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen und teure Fehler bei der Beantragung vermeiden.

Zusammenfassung

  • Das Inbetriebnahmedatum des Kessels ist entscheidend für den Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Ein späterer Brennertausch ändert nichts am relevanten Alter der Heizungsanlage.
  • Kombinierte Fördersätze von bis zu 70 Prozent sind für selbstnutzende Eigentümer möglich.

Häufige Fragen

Was zählt für den Klimageschwindigkeitsbonus: Kessel oder Brenner?

Es zählt das Inbetriebnahmedatum des Wärmeerzeugers (Kessels). Ein späterer Austausch des Brenners hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit im Rahmen des Klimageschwindigkeitsbonus.

Wer hat Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Bonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionstüchtige fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative wie eine Wärmepumpe tauschen.

Quelle: Wie ein Experte von Energie-Fachberater nach Rücksprache mit der KfW erläutert, zählt das Datum des Wärmeerzeugers.

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