Ein Beben auf dem Wohnungsmarkt
Niedersachsen setzt ein deutliches Zeichen gegen explodierende Wohnkosten und weitet den Mieterschutz massiv aus. Ab Januar 2025 greifen in insgesamt 57 Kommunen strengere Regeln, die das Budget von Millionen Mietern spürbar entlasten könnten.
Bisher galt die Mietpreisbremse lediglich in 18 ausgewählten Gebieten des Bundeslandes. Mit der neuen Verordnung verdreifacht die Landesregierung die Anzahl der geschützten Kommunen nahezu und reagiert damit auf den anhaltenden Druck am Immobilienmarkt.
Die 10-Prozent-Hürde für Vermieter
In den betroffenen Städten und Gemeinden darf die Miete bei einer Neuvermietung künftig maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies soll verhindern, dass Vermieter die Knappheit an Wohnraum für überzogene Preisforderungen ausnutzen.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, die Bauherren und Investoren kennen sollten. Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen bleiben von dieser strikten Deckelung weiterhin befreit, um Anreize für neuen Wohnraum nicht zu gefährden.
Stoppschild für drastische Mieterhöhungen
Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Herabsetzung der sogenannten Kappungsgrenze in den ausgewiesenen Gebieten. Vermieter dürfen bestehende Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent anheben.
Normalerweise liegt dieser Spielraum bundesweit bei 20 Prozent, sofern keine angespannte Marktlage festgestellt wurde. Laut einem Bericht von Immowelt soll diese Schutzmaßnahme vorerst bis Ende des Jahres 2029 in Kraft bleiben.
Sicherheit vor Eigenbedarfskündigungen
Besonders interessant für Bewohner von Mietshäusern ist der neue Schutz bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen. Die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen wird in den 57 Kommunen von bisher drei auf nun fünf Jahre verlängert.
Diese Regelung bietet Mietern eine deutlich längere Planungssicherheit und schützt vor plötzlichem Wohnungsverlust durch Investorenmodelle. Die Landesregierung hat diesen speziellen Kündigungsschutz sogar bis zum Jahr 2031 festgeschrieben.
Diese Regionen sind jetzt geschützt
Auf der Liste finden sich neben den großen Metropolen wie Hannover, Braunschweig und Osnabrück auch viele mittelgroße Städte wie Hildesheim, Lüneburg oder Stade. Die Ausweitung betrifft somit einen großen Teil der niedersächsischen Bevölkerung im urbanen Raum.
Überraschend ist zudem die Einbeziehung touristischer Hotspots an der Küste und auf den Inseln. Beliebte Urlaubsziele wie Norderney, Langeoog und Cuxhaven unterliegen nun ebenfalls den strengen Vorgaben der neuen Mieterschutz-Verordnung.
- Hannover, Braunschweig und Wolfsburg bleiben dauerhaft geschützt.
- Küstenorte wie Norden und Cuxhaven kommen neu hinzu.
- Universitätsstädte wie Göttingen und Oldenburg behalten ihren Status.
Was Mieter jetzt tun sollten
Wer ab 2025 einen neuen Mietvertrag unterschreibt, sollte die ortsübliche Vergleichsmiete genau prüfen. Liegt die Forderung über der 110-Prozent-Marke, kann die Miete unter Berufung auf die neue Verordnung gerügt werden.
Experten raten dazu, sich frühzeitig über den aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Kommune zu informieren. Nur wer seine Rechte kennt, kann von der massiven Ausweitung des Mieterschutzes in Niedersachsen wirklich profitieren.
Zusammenfassung
- Ausweitung der Mietpreisbremse von 18 auf 57 Kommunen in Niedersachsen ab Januar 2025.
- Mieten bei Neuvermietung dürfen maximal 10 % über der Vergleichsmiete liegen.
- Verlängerte Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarf auf bis zu 5 Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Städten in Niedersachsen gilt die Mietpreisbremse ab 2025?
Ab Januar 2025 gilt die Mietpreisbremse in 57 Kommunen, darunter Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Göttingen sowie auf Inseln wie Norderney und Borkum.
Wie hoch darf die Miete bei der Mietpreisbremse sein?
Bei Neuvermietungen in Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern keine Ausnahme wie ein Neubau vorliegt.
Quelle: Quelle: Immowelt Ratgeber, Artikel vom 04.01.2025 von Andreas Steger.

