Millionen Mieter in Nordrhein-Westfalen blicken mit Spannung auf den 1. März 2025, wenn eine weitreichende Gesetzesänderung den Wohnungsmarkt umkrempelt. Die Landesregierung weitet die Mieterschutzverordnung massiv aus und verdreifacht die Anzahl der geschützten Kommunen fast von 18 auf stolze 57 Städte.
Verschärfte Regeln für Vermieter kommen
Bauministerin Ina Scharrenbach reagiert damit auf die dramatische Knappheit an bezahlbarem Wohnraum in vielen Ballungszentren des Landes. Wer künftig eine neue Wohnung bezieht, darf laut Mietpreisbremse maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Kasse gebeten werden.
Auch bei laufenden Verträgen zieht das Land die Zügel deutlich an und senkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Innerhalb von drei Jahren dürfen die Preise statt um 20 Prozent nur noch um maximal 15 Prozent steigen.
Acht Jahre Sicherheit vor Eigenbedarf
Besonders brisant ist die Neuregelung für Mieter, deren Häuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Hier verlängert die neue Verordnung die Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf von fünf auf volle acht Jahre.
Diese Regelung greift jedoch nur für Immobilien, die nach dem Stichtag am 1. März 2025 umgewandelt und veräußert werden. Für bereits verkaufte Einheiten bleibt es bei der alten Frist, was für viele Bestandsmieter eine wichtige Information zur Planungssicherheit darstellt.
Bad Honnef als einzige Ausnahme
Während fast das gesamte Ruhrgebiet und die Rheinschiene unter den neuen Schutzschirm fallen, gibt es eine überraschende Entwicklung im Süden. Die Stadt Bad Honnef wird künftig nicht mehr von der Verordnung erfasst und verliert ihren Sonderstatus im Mieterschutz.
Die neue Verordnung ist zunächst bis zum 28. Februar 2030 befristet, sofern der Bund die gesetzlichen Grundlagen nicht vorher ändert. Mieter in den betroffenen 57 Kommunen sollten ihre Verträge nun genau prüfen, um von den neuen Rechten bei Mieterhöhungen zu profitieren.
Zusammenfassung
- Ausweitung der Mietpreisbremse von 18 auf 57 Kommunen in NRW ab März 2025.
- Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren.
- Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen auf 8 Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Städten gilt die Mietpreisbremse in NRW?
Ab dem 1. März 2025 gilt die Mietpreisbremse in insgesamt 57 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, darunter fast alle großen Ballungszentren. Eine Ausnahme bildet Bad Honnef, das aus der Verordnung ausscheidet.
Wie hoch darf die Miete bei Neuvermietung in NRW sein?
In Städten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern es sich nicht um einen Neubau handelt.
Quelle: Wie die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach laut einer Pressemitteilung des Landes NRW bekannt gab, wird die Verordnung erheblich ausgeweitet.

