Worauf besonders Bauherren bei der Finanzierung achten sollten
Herbstzeit ist Bauzeit – gedanklich zumindest. Denn damit Bagger und Bauarbeiter im Frühling pünktlich loslegen können, empfiehlt es sich schon Monate vorher, die Finanzierung des Eigenheims anzugehen. „Der zeitliche Vorlauf erlaubt es, ohne Druck und Hektik einen realistischen Kostenplan zu erstellen und unnötige Posten zu vermeiden“, erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Die aktuell historisch niedrigen Baugeldzinsen sprechen zusätzlich dafür die Finanzierungsplanung bereits jetzt anzugehen. Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen hat die wichtigsten Ratschläge für angehende Bauherren zusammengestellt.
Realistisch kalkulieren / Nachfinanzierung vermeiden
Ob für die Erschließung des Grundstücks, die Planung oder die Ausgestaltung der Außenanlagen – viele kleine Einzelposten beim Bau können sich rasch zu einer beachtlichen Summe anhäufen. „Unterschätzen Bauherren die zahlreichen ‚Nebenbaustellen‘, können sie so das ganze Bauvorhaben gefährden. Damit es nicht soweit kommt, lohnt es sich, vorab Zeit in eine gründliche Kostenkalkulation zu investieren und Experten zu Rate zu ziehen“, rät Goris. Er empfiehlt, bei der Kreditsumme einen gewissen Puffer einzuplanen, um eine Nachfinanzierung zu erhöhten Zinsen zu vermeiden: „Rund 15 Prozent der Bausumme sollten Bauherren für Baunebenkosten einplanen, fünf weitere Prozent für Außenanlagen.“
Bereitstellungszinsen vermeiden
Anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Bauherren den anfallenden Gesamtpreis nicht nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sondern in einzelnen Tranchen nach Baufortschritt. Hierfür hält die Bank das Baudarlehen auf Vorrat vor. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt werden auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens sogenannte „Bereitstellungszinsen“ fällig. Da es beim Bau zu Verzögerungen kommen kann, sollten Bauherren darauf achten, dass die Frist, nach der diese Zinsen in Rechnung gestellt werden, ausreichend lang ist. „Viele Darlehensgeber gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu 12 Monaten, vereinzelt sind sogar noch längere Zeiträume möglich“, so der Interhyp-Chef.