Ab Januar 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie auf maximal 70 EUR pro Person und Jahr. Die staatliche Förderung, die bislang als Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöht sich damit auf 10 Prozent.
Statt wie bisher 45 EUR Prämie für ein Sparvolumen von jährlich 512 EUR erhalten die Bürger also ab nächstem Jahr maximal 70 EUR für 700 EUR angespartes Eigenkapital. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird mit dem höheren Prämiensatz gefördert.
Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung: für Alleinstehende von bislang 25.600 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 EUR ab nächstem Jahr. Für Verheiratete steigt der Grenzwert von 51.200 EUR auf 70.000 EUR. Damit profitieren künftig mehr Personen von der staatlichen Förderung: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Empirica wird die Erhöhung dazu führen, dass rund 1,4 Millionen Bundesbürger mehr zusätzlich sparen. Die Wohnungsbauprämie wird damit erstmals seit 1996 angepasst.