Lassen Sie uns Ihren derzeitigen Vermögensstand ermitteln, damit Sie wissen, wieviel Eigenkapital Sie nötigenfalls mitbringen können. Diese Aufstellung ist auch deshalb wichtig, damit Sie sich klar vor Augen halten, was Sie schon in den vorhergehenden Jahren angeschafft haben.
Lassen Sie uns Ihren derzeitigen Vermögensstand ermitteln, damit Sie wissen, wieviel Eigenkapital Sie nötigenfalls mitbringen können. Diese Aufstellung ist auch deshalb wichtig, damit Sie sich klar vor Augen halten, was Sie schon in den vorhergehenden Jahren angeschafft haben. Sollten Sie bereits für andere Anschaffungen Darlehen in Anspruch genommen haben, ermitteln Sie den aktuellen Darlehensstand und damit den Schuldensaldo, zu dem übrigens auch die Summe gehört, zu der Sie Ihr Girokonto überzogen haben. Diesen Saldo der Verbindlichkeiten müssen Sie selbstverständlich bei der folgenden Eigenkapitalberechnung in Abzug bringen.
Mögliche Eigenkapitalmittel:
Einnahmen/Ausgaben ÜbersichtWie hoch beläuft sich der Rückkaufswert Ihrer Kapital – Versicherungspolicen? (Dies kann jederzeit bei Ihrer Versicherungsgesellschaft angefragt werden)?
Was sind Ihre Wertpapiere auf dem derzeitigen Markt wert?
Wie hoch sind Ihre Sparguthaben?
Wie hoch ist der Bausparvertrag angespart?
Was ist Ihr aktueller Girokontostand?
Mit welchen Lohn- bzw. Einkommensteuer- Rückerstattungen rechnen Sie noch?
Wieviel beträgt Ihre Mietkaution?
Welche Geldbeträge haben Sie sonst noch zu erwarten?
Steht Ihnen noch geliehenes Geld zu?
Besitzen Sie sonstiges Vermögen, das Sie in flüssiges Kapital verwandeln könnten, wenn Sie es bräuchten?
Tip:
Eine bereits in Ihrem Besitz befindliche Immobilie sollte möglichst nicht als Sicherheit verpfändet oder belieben werden, um damit den Bau eines anderen Objekts zu finanzieren. Entweder ist die Bank zu einer unabhängigen Finanzierung bereit, oder Sie suchen sich eine andere Bank aus. Oder Sie stoßen die Immobilie zugunsten der neu zu errichtenden ab und machen so das Kapital flüssig.
Achtung:
Folgende Mittel könnten Sie oder andere Personen im Falle einer nicht steuerehrlichen Buchführung in der Vergangenheit leicht zum Zielobjekt der Steuerfahndung machen:Mittel von Verwandten, die über ihr Sparvermögen gegenüber ihrem Finanzamt keine genauen Angaben gemacht haben
Mittel aus ausländischen Guthaben
Mittel aus Schwarzarbeit
Gehen Sie davon aus, daß das Finanzamt jeden Geldfluß nachvollziehen kann und gegebenenfalls auch wird, der mit der Finanzierung Ihres Eigenheims in Zusammenhang steht. Wenn Sie ein prall gefülltes Depot in Luxemburg besitzen, dann mag es gut für Sie sein, aber es soll schon Zeitgenossen gegeben haben, die mit diesen Mitteln ein Haus bar kauften – sehr zur Verwunderung des Finanzamts, das die Frage aufwarf, woher der Kerl das Geld zum Bauen eigentlich nahm?
Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: Steuerunehrlichkeit lohnt sich nicht. Aber bevor Sie Kapital einsetzen, über dessen "Steuerreinheit" Sie nicht sicher sind, sollten Sie sich vergewissern oder auf dem Wege einer Selbstanzeige Ihre Vergangenheit bereinigen. Sprechen Sie im Zweifelsfalle mit dem Steuerberater. Manche gutmeinende Großtante soll damit schon auf das glattgebohnerte Parkett des Verdachts auf Steuerhinterziehung geraten sein.
Bitte denken Sie daran, Ihren Hausrat wie z.B. die Kücheneinrichtung, Möbel, Kleidung und Geschirr nicht zum Vermögensstand hinzuzurechnen, da diese Ihrem tagtäglichen Ge- und Verbrauchsvermögen zugehörig sind.
Und damit wissen Sie jetzt, was Ihnen zur Verfügung steht, was Sie sich leisten, und wie Sie selbst kostensparend anpacken können. Wissen Sie auch, wieviel Kapital Sie wirklich benötigen? Damit stehen wir vor der Notwendigkeit, eine Kapitalbedarfsrechnung aufzustellen. Lassen Sie uns also die Gesamtkosten ermitteln, die Sie aufbringen müssen, um einen Neubau zu finanzieren.
Auf einen Blick
Ihr Eigenkapital setzt sich zusammen aus:Barvermögen
Sparguthaben, Wertpapiere etc.
Gold
eventuell erwarteten Steuerrückzahlungen und anderen Geldern wie Tantiemen etc.
Nicht direkt zum Eigenkapital, wohl aber zu Ihrem Vermögen können zählen:Immobilien, die nicht veräußert werden sollen
andere unveräußerliche Wertgegenstände, Kunst und Antiquitäten etc.