Zinssteigerungen in der Baufinanzierung für zweite Jahreshälfte erwartet
Zinssteigerungen in der Baufinanzierung für zweite Jahreshälfte erwartet – Immobilienbesitzer sollten Forward-Kredite prüfen
Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Jean-Claude Trichet signalisierte bereits mehrfach, die Leitzinsen noch in diesem Monat zu erhöhen. Nachdem die EZB im April den Schlüsselzins bereits um 0,25 Prozent erhöht hatte, rechnen Experten nun mit einem weiteren Viertelprozentpunkt, der den Zinssatz auf 1,5 Prozent steigert. „Auch wenn die Auswirkungen auf die Immobilienfinanzierung nicht sofort spürbar sein werden beziehungsweise eingepreist sind, rechnen wir mittel- bis langfristig mit steigenden Zinsen“, sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler Hypothekendiscount. Das sollten auch Immobilienbesitzer mit laufenden Finanzierungen bedenken. Sie sollten beim jetzigen Zinsniveau von deutlich unter 4 Prozent ein Forward-Darlehen prüfen.
Ein Forward-Darlehen ist eine Variante der Anschlussfinanzierung, die sich an Immobilienbesitzer richtet, deren Zinsbindung der Erstfinanzierung in 12 bis 60 Monaten ausläuft. Kreditnehmer können sich so günstige Zinsen für ein Darlehen sichern, das sie erst in bis zu fünf Jahren in Anspruch nehmen. Das schafft zum einen Sicherheit, da sie die Höhe der künftigen Zinsen bereits heute fixieren. Zudem schützt diese Finanzierungsvariante vor einem steigenden Zinsniveau. Oppel: „Ein Unterschreiten der derzeitig historisch niedrigen Zinsmarke halten die meisten Experten trotz der Unsicherheiten in einigen Ländern für unwahrscheinlich. Vielmehr indizieren das Konjunkturhoch auf der einen und die steigende Inflation auf der anderen Seite mittelfristig steigende Zinsen.“
Anbietervergleiche ratsam
Bei einem Forward-Kredit entfallen zwar die sonst üblichen Bereitstellungszinsen, da die Zeit der Zinsbindung erst später beginnt. Für die Vorlaufzeit, die so genannte Forward-Periode, berechnen die Kreditinstitute allerdings einen Zinsaufschlag. Dieser ist abhängig von der Länge der Vorlaufzeit und der Zinsfestschreibung – generell gilt: Je länger die Forward Periode, desto höher der Aufschlag. „Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind groß“, warnt der Experte von HypothekenDiscount. „Die Aufschläge für Forward-Kredite können bis zu 300 Prozent variieren. Bei langen Vorlaufzeiten und zu hohen Aufschlägen kann ein Forward-Darlehen trotz niedriger Ausgangszinsen teurer werden als eine normale Prolognation zum eigentlichen Finanzierungstermin in der Zukunft.“
Risikominimierung durch Aufpreis
Gerade über längere Zeiträume ist die Zinsentwicklung schwer vorhersagbar. Kreditnehmer sollten bedenken, dass ein Forward-Darlehen als verbindlicher Vertrag nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. Im Falle eine Nichtabnahme können daher die Kreditinstitute eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Wer sich davor schützen will, kann eine Ausstiegsklausel in den Vertrag aufnehmen, muss dafür aber zusätzliche Aufschläge in Kauf nehmen. „Auch hier lohnt sich nachzurechnen“, weiß Oppel. „In der derzeitigen Zinssituation allerdings bietet ein Forward-Kredit ein hohes Maß an Sicherheit, die zusätzliche Gebühren durch eine Ausstiegsklausel in den meisten Fällen überflüssig macht.“