Bausparen plus Riester-Förderung
Fürs eigene Haus sparen oder mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgen – dazwischen müssen sich Bausparer nicht mehr entscheiden. Mit einem zertifizierten Bausparvertrag können Bauherren und Käufer die neue Wohn-Riester-Förderung mit den Vorteilen dieses soliden Finanzierungsinstruments verbinden. „Bausparer schaffen es im Schnitt vier Jahre früher in die eigenen vier Wände. Kommen die Zulagen hinzu, lässt sich der Traum vom Eigenheim noch schneller und gleichzeitig sicher verwirklichen“, erklären die Experten der Landesbausparkassen (LBS).
Seit 2002 wird die private Altersvorsorge in Form einer Geldrente mit Riester-Zulagen gefördert. Mit Wohn-Riester wird die selbstgenutzte Immobilie gleichberechtigt in diese staatliche Förderung einbezogen: Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Altersvorsorge-Zulagen und Steuervorteile damit auch für die Finanzierung der eigenen vier Wände genutzt werden.
Bausparen plus Förderung
Viele Deutsche wünschen sich Wohneigentum. Eine sichere Finanzierung ist bei der meist größten privaten Investition im Leben besonders wichtig. Als einziges Produkt vereint der Bausparvertrag die zwei wichtigsten Elemente einer soliden Finanzierung: die Bildung von Eigenkapital (Sparphase) und das zinsgünstige Bauspardarlehen (Darlehensphase). Ein weiteres Plus: Die Zinsen werden mit Vertragsschluss festgeschrieben und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht.
Wer sich für einen Riester-Bausparvertrag entscheidet, profitiert sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase von Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen. Die Förderung hilft hier doppelt: sie unterstützt die Eigenkapitalbildung und senkt später die Finanzierungslast. Denn mit jedem zusätzlichen Euro, der in die Tilgung fließt, spart der Eigentümer Darlehenszinsen.
Eigenheimrente zahlt sich aus
Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Für Kinder kommen 185 Euro dazu – ab Geburtsjahr 2008 sind es bis zu 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens (inklusive Zulagen) auf den Vertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro. Die Beiträge können bis zu dieser Höhe jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Später unterliegt die Eigenheimrente dann der nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz im Ruhestand ab. In aller Regel fällt die Steuerlast dann weniger ins Gewicht, da der Steuersatz deutlich unter dem der aktiven Berufszeit liegt.
Riester-Bausparer können ihre Altersvorsorge schon mit dem Einzug ins Eigenheim genießen und müssen nicht wie bei einer Geldrente bis zum Ruhestand warten. Ist die Finanzierung bis dahin abgeschlossen, haben sie mehr Geld zur freien Verfügung. „Die Mietersparnis wirkt wie eine Zusatz-Rente und stellt die eigentliche Eigenheimrente dar“, erklären die LBS-Experten und fügen einen weiteren Vorteil der Immobilie als Altervorsorge hinzu: „Wohneigentum ist inflationsgeschützt und vererbbar – so haben auch Kinder und Enkel später etwas davon.“