freie Verwendung der Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren entfällt ab 1.1.2009. *
Das heißt, dass nach Ablauf der Bindefrist der Nachweis einer
wohnwirtschaftlichen Verwendung notwendig ist, um in den Genuss der vollen Wohnungsbauprämie(45,06€ jährlich für Ledige, 90,11€ jährlich für Verheiratete) zu kommen. Einzige Ausnahme: junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Nutzen Sie deshalb die Chance und schließen noch in diesem Jahr einen Bausparvertrag ab. Sichern Sie sich so den Vorteil nach Ablauf der 7-jährigen Bindefrist noch ohne Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung über Ihr Guthaben einschließlich der Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8% p.a. zu verfügen. Sichern Sie sich also noch die freie Verwendung der staatlichen Förderung in Höhe von 315,42€ für Ledige und 630,77€ für Verheiratete nach 7 Jahren.*
Volle Flexibilität und volle Förderung mit bietet beispielsweise der Tarif Q18 der Qulle Bausparkasse. Der Tarif bietet höchste Guthabensverzinsung von bis zu 5,30* % p.a. und einen Darlehenszins ab 1,75% p.a. (effektiver Jahreszins ab 2,09%)*. Und die
Entscheidung über Guthaben oder Darlehen treffen Sie erst bei der Zuteilung!
Ein Bausparvertrag mit dem Tarif Q18, der noch in diesem Jahr abgeschlossen wird, sichert Ihnen nach Ablauf der 7-jährigen Bindefrist (bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen) die freie Verwendung von Guthaben und Wohnungsbauprämie. Und das, ohne einen wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck nachweisen zu müssen.
* Weitere Informationen zur Neuregelung der Wohnungsbauprämie und den Tarifkonditionen der Quelle Bausparkasse finden Sie hier, telefonisch unter 0180-3 22 84 01, oder Sie rechnen sich Ihren individuellen Bausparvertrag einfach einmal aus und wenn Sie mögen können Sie gleich online abschließen!
<http://news1.quelle-bausparkasse.de/ff/ch.php?cmd=go814090099&vas=16986273>