StartPlanenFinanzierungSo ergattern clevere Bauherren noch Förderung

So ergattern clevere Bauherren noch Förderung

Individuelle Recherche lohnt

Wenn sich Bauherren heute auf einen Wohnort festlegen, dann sollten sie
vorab ihre Kommune nach Zuschüssen beim Erwerb von Wohneigentum fragen.
Immer mehr Kommunen steuern bewusst dem demographischen Wandel gegen
und locken speziell junge Familien mit satten Zuschüssen an.

Kommunale Zuschüsse nutzen

So kommen beispielsweise in Potsdam bis zu 30.000 Euro Zuschuss für die
Schaffung und Modernisierung von Wohnraum bei sieben Vorranggebieten in
Privathand. Wer im baden-württembergischen Stetten a. K. M. ein
Grundstück erwirbt, erhält pro Kind, das im Haushalt lebt, stattliche
6.000 Euro Förderung.

„Baugeld vom Pfarrer“

Aber nicht nur Bund, Länder, Kreise und Gemeinden fördern den Aufbau von Wohneigentum, auch die Kirchen fördern Wohneigentum um einen Beitrag zum sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu leisten. Von den 23 evangelischen Landeskirchen und den 27 Diözesen der katholischen Kirche unterstützen jeweils 20 den Eigentumserwerb von Familien, unter anderem mit Hilfe des Erbbaurechts.

Bei Nutzung eines Erbbaurechts vermindern sich die Kosten für das Eigenheim um den Kaufpreis des Grundstücks. Für dieses bezahlt der Erbbauberechtigte nur den monatlich ausgewiesenen Erbbauzins, der festgeschrieben ist. Das erleichtert die Finanzierung erheblich.

Enormes Sparpotenzial durch Erbbaurecht

Dass sich „Baugeld vom Pfarrer“ lohnt, zeigt die Musterrechnung der Erzdiözese Freiburg: Bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro beträgt die Belastung bei Kauf 6.000 Euro jährlich (Finanzierung zu sechs Prozent, ohne Tilgung). Bei Nutzung des Erbbaurechts verringert sich die Belastung um 2.000 auf 4.000 Euro jährlich (Erbbauzins vier Prozent, ohne Kinderermäßigung). Eine Familie mit zwei Kindern erhält für die ersten sieben Jahre zusätzlich 40 Prozent Ermäßigung. Daraus ergibt sich ein Erbbauzins von 2,4 Prozent beziehungsweise 2.400 Euro jährlich. Die Ersparnis gegenüber dem Grundstückskauf beläuft sich auf 3.600 Euro im Jahr und summiert sich in sieben Jahren auf 25.200 Euro. In diesem enormen Sparpotenzial liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts: Statt des Grundstückspreises zahlt man Erbbauzinsen, die in der Regel niedriger sind als die Hypothekenzinsen für langfristige Kredite. Das nicht gebundene Geld kann in das Haus investiert werden. „Auf diese Weise reicht das Einkommen vieler Familien aus, um ihr Eigenheim solide zu finanzieren“, betont Klaus Lipp. Kein Wunder, dass das Angebot gerne genutzt wird: Die Erzdiözese Freiburg verwaltet über 6.000 Erbbaurechte.

Siedlungswerke unterstützen Familien mit Darlehen

Die Kirchen vergeben aber nicht nur Erbbaurechte. Wenig bekannt ist, dass es eine Art „Eigenheimzulage“ von kirchlichen Siedlungswerken gibt. Sie entstanden in ihrer heutigen Gestalt zur Zeit der Wohnungsnot in Deutschland nach 1945, als Wohnungsbau ein vorrangiges Ziel kirchlicher Daseinsfürsorge war. Die evangelischen Siedlungswerke beschränken diese sinnvolle Form der Förderung momentan auf Mitarbeiter der Kirchengemeinden. Die Siedlungswerke von sieben katholischen Diözesen (Köln, Paderborn, Münster, Essen, Hildesheim, Dresden-Meißen, Rottenburg-Stuttgart) vergeben dagegen heute noch zinslose oder zumindest verbilligte Darlehen oder Baukostenzuschüsse an bauwillige Familien.

Welche Fördermittel Bund, Länder, Kreise und
Gemeinden aktuell bereit stellen, können Bauwillige auf dem
Ratgeberportal www.aktion-pro-eigenheim.dein Minutenschnelle ganz individuell recherchieren.

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