StartPlanenFinanzierungTraumhäuser mit kleinen Fehlern:

Traumhäuser mit kleinen Fehlern:

Checkliste Immobilienjargon

Immobilien- und Bekanntschaftsanzeigen haben eines gemeinsam: Es wird oft mehr versprochen, als das „Objekt“ halten kann. „Sowohl Makler wie private Verkäufer wollen für ihre Immobilie verständlicherweise den bestmöglichen Preis erzielen. Dafür werden weniger attraktive Aspekte gerne geschickt verbal ‚überschminkt’, so dass sie auf den ersten Blick wie Vorteile wirken“, warnt Kathrin Mühe von Schwäbisch Hall.

Wer auf der Suche nach seinem Traumhaus oder der ge-eigneten Eigentumswohnung ist, sollte sich daher in der Anzeigensprache auskennen. Immobilienexpertin Mühe hat eine Checkliste mit typischen Floskeln zusammengestellt, die bei Kaufwilligen die Alarmglocken klingen lassen sollten:

„Zentrale Lage“: Mittendrin bedeutet höchstwahrscheinlich auch laut, da direkt an einem Verkehrsknotenpunkt oder innerhalb eines Ver-gnügungsviertels gelegen.

„Einkaufsmöglichkeiten direkt vor der Haustür“: Im Idealfall Hinweis auf gute Infrastruktur – kann aber ebenso extrem hohes Verkehrsaufkommen mit erhöhtem Lärmpegel, Warenanlieferung schon vor Sonnenaufgang und permanenter Parkplatznot bedeuten.

„Nur wenige Autominuten von der City“: Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel fehlt. Eventuell Beschönigung für unattraktive Lage und deutlich abgelegener, als die Formulierung suggeriert.

„Unverbaute Lage“: Ist nicht gleichbedeutend mit „unverbaubar“. Ohne Kenntnis der Erschließungs- und Bebauungspläne (Rückfrage beim Bauamt!) könnte aus dem Natur- schon bald ein Betonpanorama werden.

„Teilrenoviert“: Die Vorsilbe „Teil-“ ist verräterisch – der größte Teil dringend notwendiger Modernisierungen steht dem Käufer vermutlich noch bevor.

„Nicht nur beschönigende Formulierungen sollten Immobilieninteressenten aufhorchen lassen, auch das Fehlen bestimmter Hinweise kann verräterisch sein“, weiß Kathrin Mühe aus Erfahrung und nennt typische Beispiele:

Hinweis „ruhig“ fehlt: Möglicherweise liegt das Objekt an einer Hauptverkehrsstraße, einer viel befahrenen Bahnlinie oder in der Einflugschneise eines Flughafens.

Keine Angabe des Baujahres: älteres Objekt, vermutlich mit typischen Nachteilen (mangelnde Wärmedämmung, veraltete Heizungsanlage, hoher Modernisierungsbedarf).

Grundstücksgröße nicht genannt: höchstwahrscheinlich Mini-Grundstück – Garten praktisch Fehlanzeige.

EFH ohne Zusatz „frei stehend“: kein Einzel-, sondern Reihen(mittel)haus.

ETW ohne Hinweis auf „kleine Wohnanlage“: höchstwahrscheinlich Etagenwohnung in unattraktivem Hochhaus.

Extra-Tipp Mühe: „Der persönliche Augenschein ist beim Immobilienerwerb unverzichtbar – am besten in Begleitung eines Fachmanns mit geschultem Blick für versteckte Mängel. Nichts ist dabei verkehrter als Eile, deshalb sollte man sich keinesfalls von Formulierungen wie „Für Schnell-entschlossene“ blenden lassen. Bei solchen Angeboten handelt es sich nicht selten um schwer verkäufliche Ladenhüter.“

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