Der Aufsichtsrat der Rheinboden Hypothekenbank AG hat in seiner Sitzung am 16. März 2001 beschlossen, der Hauptversammlung am 9. Mai 2001 die Verschmelzung der Gesellschaft auf die Allgemeine HypothekenBank AG, Frankfurt am Main, vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat der Rheinboden Hypothekenbank AG hat in seiner Sitzung am 16. März 2001 beschlossen, der Hauptversammlung am 9. Mai 2001 die Verschmelzung der Gesellschaft auf die Allgemeine HypothekenBank AG, Frankfurt am Main, vorzuschlagen. Der Verschmelzung werden Unternehmenswerte der Rheinboden Hypothekenbank AG von 427 Mio. Euro und der Allgemeine HypothekenBank AG von 1.503 Mio. Euro zugrunde gelegt. Umgerechnet auf die unterschiedlichen Grundkapitalien führt dies zur Festsetzung eines Umtauschverhältnisses von 1:1, das heißt je Stückaktie der Rheinboden Hypothekenbank AG erhalten die Rheinboden-Aktionäre eine Stückaktie der Allgemeine HypothekenBank AG.
Der Hauptversammlung der Rheinboden Hypothekenbank AG am 9. Mai 2001 wird zudem vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2000 in Höhe von 12.088.800 Euro zur Zahlung einer Dividende von 0,90 Euro je Stückaktie zu verwenden.
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Günther Schubert
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