Die richtige Konzeption bei Umbauten von Altimmobilien kann für Hauseigentümer bares Geld bedeuten. Wer seinen Altbau so umfassend erweitert, dass nach dem Gesamteindruck eine neue Wohnung entsteht, darf dafür die maximale Eigenheimzulage beantragen
Die richtige Konzeption bei Umbauten von Altimmobilien kann für Hauseigentümer bares Geld bedeuten. Wer seinen Altbau so umfassend erweitert, dass nach dem Gesamteindruck eine neue Wohnung entsteht, darf dafür die maximale Eigenheimzulage beantragen. Auf dieses für Altbaubesitzer wichtige Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein weist Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse hin (Az. 5 K 217 /00).
Im aktuellen Fall hatte ein Steuerzahler geklagt, der an sein Haus einen Winkel anbaute. Die Fläche der Wohnung im Obergeschoss erhöhte sich dadurch um rund 100 Quadratmeter. Das zuständige Finanzamt wollte dafür jedoch lediglich die halbe Eigenheimzulage für An- und Ausbauten an Immobilien gewähren. Die Kieler Richter sahen die Sachlage jedoch anders. Hier sei insgesamt von einer neuen Wohnung auszugehen, da der Anbau den Wert der Altbausubstanz übersteige. Dem Kläger wurde die volle Förderung zugesprochen. Er erhält jetzt acht Jahre lang jährlich 2.556 Euro zuzüglich 767 Euro pro Kind.