Wenn es um die Verteilung der CO₂-Kosten geht, sehen Mieter häufig ein Problem. Tatsächlich können sie ihren Vermieter sogar zur Erstattung auffordern.
Ungerechtigkeiten im System
Das Wohnen in Deutschland wird immer teurer – nicht nur durch steigende Mieten, sondern auch durch zusätzliche Belastungen wie die CO₂-Steuer, die seit diesem Jahr auf die nächste Stufe gestiegen ist. Diese Kosten betreffen nicht nur den Verkehrssektor, sondern auch den Wohnbereich, wo in Sachen CO₂-Kosten Vermieter und Mieter gleichermaßen zur Kasse gebeten werden.
Die Bundesregierung räumt ein, dass Mieter im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern wenig Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes haben. Maßnahmen wie eine effiziente Heizungsanlage oder eine gute Dämmung, die CO₂-Emissionen reduzieren könnten, liegen oft in der Hand der Vermieter. Diese strukturelle Ungleichheit führt dazu, dass Mieter trotz sparsamen Heizens mit höheren Kosten belastet werden können.
Ein neues Gesetz zur Gerechtigkeit
Um diese Ungerechtigkeiten auszugleichen, trat Anfang 2023 ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter neu regelt. Laut diesem Gesetz müssen Vermieter einen höheren Kostenanteil übernehmen, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist. Sanierungen und energetische Verbesserungen verringern diesen Anteil. Hindernisse wie Denkmalschutzvorgaben können dazu führen, dass Vermieter nur einen reduzierten oder gar keinen Anteil an den Kosten tragen müssen.
Für Mieter bedeutet dies, dass sie auf ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung klar ersichtlich sehen müssen, welchen Anteil der Vermieter übernimmt. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag abgezogen, und die Mieter zahlen den Rest. Bei direkten Verträgen mit Energieversorgern müssen Mieter aktiv den Vermieter kontaktieren, um ihren Kostenanteil einzufordern, der ebenfalls auf der Abrechnung ausgewiesen sein sollte.
Wie können Mieter vorgehen?
Nach Erhalt der Heizkostenabrechnung haben Mieter sechs Monate Zeit, um ihren Vermieter zur Kasse zu bitten, falls dieser noch ausstehende Kostenanteile zu übernehmen hat. Zur Berechnung können Mieter den Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nutzen, der ihnen eine genaue Übersicht über ihre Kosten ermöglicht.
Die Neuregelung zur Verteilung der CO₂-Kosten ist ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit zwischen Mieter und Vermieter. Sie gibt Mietern eine klarere Orientierung über ihre finanziellen Verpflichtungen und stärkt ihr Recht auf eine faire Kostenaufteilung. Dennoch bleibt es wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und aktiv einfordern, um von den neuen Regelungen bestmöglich zu profitieren.