Unternehmer haben es heute schwer. War es in den 70er und 80er Jahren noch üblich, dass in jedem Betrieb geraucht wurde, sind Unternehmer heute angehalten, die nichtrauchenden Mitarbeiter speziell zu schützen. Als simple Lösung bietet sich natürlich das Rauchverbot auf dem gesamten Gelände an. Nur, wie lässt sich verhindern, dass Mitarbeiter im Lager dennoch rauchen oder dass Unfrieden entsteht? Sinnvoller, und für alle Mitarbeiter komfortabel, ist die Einrichtung eigener Raucherzonen.
Raucherbereiche innerhalb eines Gebäudes
Soll eine Raucherzone innerhalb des Geschäftsbetriebes eingerichtet werden, sind die Anforderungen natürlich sehr hoch gesteckt. Der Inhaber muss verhindern, dass die rauchgeschwängerte Luft aus dem Raucherbereich austritt und die Nichtraucher belästigt. Dazu gibt es besondere Filtersysteme, die in das Dach des Raucherbereichs integriert werden. Mittels eines Grobfilters werden grobe Partikel aus der Luft gezogen. Im Anschluss durchströmt die Luft einen Feinstaubfilter, der die angesaugte Luft von Tabakrauch, Asche, aber auch von Bakterien und Viren reinigt. Mittels eines HEPA- und Aktivkohlefilters lässt sich die Luft zusätzlich von Allergenen oder auch Gerüchen säubern. Allerdings sollte vor dem Kauf eines Raucherhäuschens überprüft werden, ob die Systeme zertifiziert und für das jeweilige Bundesland zugelassen sind.
Attraktive Gestaltung schafft eine angenehme Atmosphäre
Anstatt das Rauchen komplett zu untersagen, möchten Unternehmer ihren Mitarbeitern teilweise weiterhin eine Raucherzone zur Verfügung stellen. Immerhin kommunizieren viele Raucher im Rahmen der Raucherpause mit Kollegen und besprechen Arbeitsvorgänge. Auch auf Besucher oder Geschäftspartner wirkt eine individuelle Raucherzone freundlich. Dennoch kommt es auf die Gestaltung an. Wird ein heller, aus Glas bestehender Bereich zur Verfügung gestellt, der mit attraktiven Tischen und fest installierten Aschenbechern kombiniert ist, entsteht gleich eine gelöste Atmosphäre, die das Betriebsklima unterstützt. Selbstverständlich muss das Raucherhäuschen regelmäßig gereinigt werden, um weiterhin als attraktiv betrachtet zu werden.
Die alternative Lösung für den Außenbereich
Ermöglichen es die für das Bundesland gültigen Gesetze zum Nichtraucherschutz nicht, eine Raucherkabine im Inneren aufzustellen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Raucherzone vor dem Gebäude. Auch hier lässt sich mittels Raucherunterstand Komfort schaffen und gleichzeitig die Reinlichkeit erhöhen. Ein fester Bereich, der mit Aschenbechern und eventuellen Sitzbänken ausgestattet ist, wirkt auf den Betrachter freundlich und einladend.