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BMVBW (Bodewig): Sichere Lohn- und Sozialstandards gewährleisten den Bürgern hochwertige Bau- und Verkehrsdienstleistungen

"Im europäischen Wettbewerb müssen auf unseren Baustellen und beim öffentlichen Personennahverkehr auch künftig die Lohn- und Sozialstandards vor Ort gelten. Nur so können wir unseren Bürgern dauerhaft hochwertige Bau- und Verkehrsdienstleistungen garantieren", erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig heute anlässlich der Demonstrationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zugunsten des von der Bundesregierung vorgelegten Tariftreuegesetzes

"Im europäischen Wettbewerb müssen auf unseren Baustellen und beim öffentlichen Personennahverkehr auch künftig die Lohn- und Sozialstandards vor Ort gelten. Nur so können wir unseren Bürgern dauerhaft hochwertige Bau- und Verkehrsdienstleistungen garantieren", erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig heute anlässlich der Demonstrationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zugunsten des von der Bundesregierung vorgelegten Tariftreuegesetzes.

Um Sozial- und Qualitätsstandards im internationalen Wettbewerb zu sichern, habe die Bundesregierung das Tariftreuegesetz vorgelegt. Damit werde auch auf die aktuelle Situation in der Bauwirtschaft reagiert und vorbeugend gegen die drohende Gefahr eines rigorosen Preiswettbewerbs im Bereich des ÖPNV gewirkt. Bodewig forderte die Länder auf, am 31. Mai 2002 dem Tariftreuegesetz im Bundesrat zuzustimmen.

"Wir sind wir für den Wettbewerb um beste Leistungen und innovative Lösungen. Das darf aber nicht heißen, dass wir einen Wettlauf um niedrige soziale Standards, schlechte Bezahlungen und schlechte Qualität staatlicherseits tolerieren. Hier muss klar sein: Wettbewerb erfordert gleiche und faire Spielregeln. Wir wollen, das die Beschäftigten für anständige Arbeit auch anständig entlohnt werden", sagte Bodewig.

"Deshalb werden künftig Bauaufträge und ÖPNV-Leistungen nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben." Dabei gelte der Lohn der Baustelle bzw. der Lohn am Ort der Leistungserbringung.

www.bmvbw.de (Pressemitteilung)

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