StartBauenBaurechtFristlose Vermieterkündigung bei Zahlungsverzug

Fristlose Vermieterkündigung bei Zahlungsverzug

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, kann ihm der Vermieter fristlos kündigen. Dies ist in zwei Fällen möglich: Wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monate keine Miete gezahlt hat oder er generell mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten längere Zeit in Verzug ist

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, kann ihm der Vermieter fristlos kündigen. Dies ist in zwei Fällen möglich: Wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monate keine Miete gezahlt hat oder er generell mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten längere Zeit in Verzug ist. Das können zum Beispiel auch ungeklärte Mietminderungsbeträge sein.
"Vor einer fristlosen Kündigung muss er den Mieter jedoch schriftlich abmahnen, die Fakten genau darlegen sowie auf sein Kündigungsrecht hinweisen", betont Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse und weist auf einige entscheidende Formfehler hin. So das Landgericht Hamburg eine Kündigung für unwirksam erklärt, weil der Vermieter es versäumt hatte, den Zahlungsrückstand im Kündigungsschreiben genau anzugeben (316 S 43/03).
In einem anderen Fall urteilten die Richter vom Landgericht Berlin, dass eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam sei, wenn der Kündigungserklärung nicht entnommen werden kann, auf welche Zeiträume des Zahlungsverzugs sie sich stützt (64 T 57/03).

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News