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Rechtzeitig Vorsorge treffen

"Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man für den Fall, dass man seine Geschäftsfähigkeit verliert, eine andere Person zum gesetzlichen Vertreter," sagt Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse und rät, auch hinsichtlich eines Immobilienbesitzes sowie bei einer Mietwohnung rechtzeitig Vorsorge zu treffen

Jeden kann es treffen – durch einen Unfall, eine plötzliche Krankheit oder durch nachlassende geistige Kräfte im Alter ist man nicht mehr in der Lage, seine Dinge selbst zu regeln. Sein Schicksal liegt in den Händen anderer. Hat der Betroffene keinen seiner Angehörigen oder eine vertraute Person entsprechend legitimiert, begibt er sich im Ernstfall oft ungewollt in die Hände des Staates.
"Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man für den Fall, dass man seine Geschäftsfähigkeit verliert, eine andere Person zum gesetzlichen Vertreter," sagt Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse und rät, auch hinsichtlich eines Immobilienbesitzes sowie bei einer Mietwohnung rechtzeitig Vorsorge zu treffen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass der (oder auch mehrere) Bevollmächtigte

– alle Immobiliengeschäfte abwickeln kann
– keinen Grundbesitz veräußern darf
– alle Wohnungsangelegenheiten regeln darf
– entsprechende Vermögensangelegenheiten führen kann
– über den Aufenthaltsort mitbestimmen kann.

"Bei Vorlage einer umfassenden Vollmacht entfällt die gerichtliche anzuordnende Betreuung" betont Hermann Michels. Fehlt nämlich eine Vollmacht, leitet der Gesetzgeber ein offizielles Betreuungsverfahren ein. Zuständig ist das Vormundschaftsgericht, das dann einen gesetzlichen Vertreter, den "Betreuer" bestellt. Dieser muss nicht immer Familienangehöriger sein.

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