StartArchivStolpe (bmvbw): Reform der Bauleitplanung bringt Bürokratieabbau

Stolpe (bmvbw): Reform der Bauleitplanung bringt Bürokratieabbau

"Die Reform der Bauleitplanung führt zu einem Abbau der Bürokratie und einer Zunahme an Rechtssicherheit." Das sagte Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, anlässlich der einvernehmlichen Verabschiedung des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) durch den Deutschen Bundestag in zweiter/dritter Lesung am Freitag in Berlin

"Die Reform der Bauleitplanung führt zu einem Abbau der Bürokratie und einer Zunahme an Rechtssicherheit." Das sagte Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, anlässlich der einvernehmlichen Verabschiedung des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) durch den Deutschen Bundestag in zweiter/dritter Lesung am Freitag in Berlin. Im Rahmen der Novellierung werde das Baugesetzbuch an EU-Richtlinien angepasst. "Die heute vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Baugesetzbuchs sind ein bedeutender Schritt nach vorne für ein zukunftsfähiges Planungsrecht, und zwar in nationaler wie auch in europäischer Hinsicht", betonte Stolpe.

Die Planung der städtebaulichen Entwicklung soll zudem vereinheitlicht und vereinfacht werden und durch ein hohes Umweltschutzniveau Nachhaltigkeit garantieren. So würden zum Beispiel Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden und einzelne Prüfverfahren zu einer Umweltprüfung zusammengefasst. Die bestehende Sieben-Jahresfrist zur Geltendmachung von Mängeln eines Bauleitplans werde auf zwei Jahre verkürzt. Auch Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse, wie unter anderem die bislang den Grundstücksverkehr belastende Genehmigungspflicht zur Teilung von Grundstücken, sollen entfallen und für die Neuordnung von Grundstücken soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden. Der Ausbau und die Erneuerung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben im nicht beplanten Innenbereich werde erleichtert, Grundlagen für flexiblere Fristen für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich würden fortgeführt.

In den parlamentarischen Beratungen sei zudem auch ein Ausgleich erzielt worden zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten Entwicklung auf der anderen Seite, so Stolpe. Dies betreffe insbesondere die neuen Regelungen zu Windenergie- und zu Biomasseanlagen.

Zur Anpassung an Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft trügen die neuen Regelungen zum Stadtumbau bei, mit denen der zunehmenden Bedeutung von Stadtumbaumaßnahmen Rechnung getragen werden soll, sowie die Regelungen zur "Sozialen Stadt". Anstelle bürokratischer Regelungen gelte hier das Prinzip des konzeptionellen und konsensualen Vorgehens der Städte und Gemeinden mit der Wirtschaft und den Bürgern.

Dieses insgesamt gute Ergebnis sei auch aufgrund der sorgfältigen Vorbereitung des Gesetzesentwurfs erzielt worden, sagte der Bundesminister. Insbesondere durch die Vorschläge der Unabhängigen Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs, durch das Verwaltungsplanspiel mit den Kommunen sowie durch die Anhörung von Experten und Sachverständigen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens.

"Wir hoffen, dass auf den heutigen einvernehmlichen Beschluss des Bundestages auch die Zustimmung des Bundesrates folgen wird, damit das Gesetz pünktlich bei Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie am 20. Juli 2004 in Kraft treten kann", hob Stolpe hervor.

Inhalte zum EAG-Bau finden Sie hier…

www.bmvbw.de (Pressemitteilung)

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