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Schlüsselverlust kann teuer kommen

Wer beim Auszug weniger Wohnungsschlüssel zurückgibt als er zuvor erhalten hat, muss als Mieter mit Schadenersatzforderungen rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Münster weist Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse hin

Wer beim Auszug weniger Wohnungsschlüssel zurückgibt als er zuvor erhalten hat, muss als Mieter mit Schadenersatzforderungen rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Münster weist Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse hin.
Im zu verhandelnden Fall hatten die Mieter drei Schlüssel bekommen, jedoch nur zwei zurückgegeben. Der Vermieter verlangte daher von seinen Mietern, dass diese für die Kosten des Austauschs der Wohnungsschließanlage aufkommen sollten. Die Mieter lehnten dies jedoch ab.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Der Verlust eines Schlüssels spricht dafür, dass der Mieter seine aus dem Mietverhältnis resultierende Sorgfaltspflichten nicht erfüllt und somit den Verlust des Schlüssels verschuldet hat. Da laut Mietvertrag der Vermieter in einem solchen Fall auf Kosten des Mieters neue Schlösser und die erforderliche Anzahl von Schlüsseln anfertigen lassen kann, müssen die Mieter den Schaden ersetzen. Das gilt auch dann, wenn seit dem Verlust des einen Schlüssels erhebliche Zeit vergangen ist, ohne dass Unbefugte versucht hätten, in die Wohnung zu gelangen. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass dies noch geschehen wird (Aktenzeichen: 48 C 2430/02).
"Vermieter sind hier immer auf der sicheren Seite, wenn sie einen relevanten Passus im Mietvertrag aufnehmen", rät Hermann Michels.

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