Der Albtraum für Bauherren: Ihr Eigenheim steht im Rohbau und das Bauunternehmen geht bankrott. Das meiste Geld ist weg, bereits geleistete Abschlagszahlungen verschwinden in der Konkursmasse
Der Albtraum für Bauherren: Ihr Eigenheim steht im Rohbau und das Bauunternehmen geht bankrott. Das meiste Geld ist weg, bereits geleistete Abschlagszahlungen verschwinden in der Konkursmasse. Im schlimmsten Fall können sogar Zulieferer des Pleiteunternehmens Bauteile wieder demontieren, die diese noch nicht beglichen hatte. "Ein Bauherr sollte daher sowohl die Fertigstellung als auch mögliche Gewährleistungs-Ansprüche durch eine Bankbürgschaft absichern", empfiehlt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. "Und zwar sollte er dies bereits vor einem Vertragsabschluss aushandeln und zur Bedingung des Bauvertrages machen". Erhält ein Unternehmen bei seiner Hausbank keine Bürgschaft mehr, ist demnach Vorsicht geboten. In so einem Fall kann nämlich bereits eine finanzielle Schieflage vorliegen.
Eine mögliche Alternative zur Abdeckung dieses Risikos bietet zwar eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsversicherung. Doch auch hier ist der Häuslebauer von der Bonität und Seriosität der Baufirma abhängig. Überweist diese die Prämie nicht pünktlich, was in finanziell schwierigen Situationen durchaus möglich sein kann, zahlt die Versicherung nicht und der Bauherr steht trotzdem vor dem Nichts.