StartArchivEckpunktepapier zur Einführung eines Präqualifikationsverfahrens für Bauunternehmen verabschiedet

Eckpunktepapier zur Einführung eines Präqualifikationsverfahrens für Bauunternehmen verabschiedet

Um Kosten und Zeit beim Nachweis der Eignung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu sparen, spricht sich die Bundesregierung für die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens in Deutschland aus

"Um Kosten und Zeit beim Nachweis der Eignung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu sparen, spricht sich die Bundesregierung für die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens in Deutschland aus. Zugleich wird damit eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Praktiken im Baugewerbe ermöglicht." Das sagte heute der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Achim Großmann in Berlin. Die Kosten für den Eignungsnachweis betragen bislang 150 bis 250 Euro für jeden der jährlich rund 1,2 Millionen öffentlichen Bauaufträge. Mit einem Präqualifikationsverfahren ist eine deutliche Reduzierung dieser Kosten zu erwarten. Eine für die Bundesregierung erstellte Studie schätzte ein Einsparpotential von ca. 580 Millionen Euro für die Unternehmen.

Eine Arbeitsgruppe unter gemeinsamen Vorsitz des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit haben nun ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dem wesentliche Regelungen für ein Präqualifizierungsverfahren festgeschrieben sind:

– Einführung eines bundeseinheitlichen und auf freiwilliger Basis beruhenden Präqualifikationssystems (mit der Möglichkeit der Vorlage von Einzelnachweisen),

– Ersetzen wesentlicher Teile der im Vergaberecht derzeit für jeden einzelnen Auftrag geforderten Eignungsnachweise (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit – § 8 VOB/A) durch eine Präqualifikation,

– Im Internet zugängliche, bundesweite Liste, in der die präqualifizierten Unternehmen geführt werden,

– Bundeseinheitliche Präqualifikation durch eine begrenzte Anzahl wettbewerblich ermittelter privater Unternehmen, die von einer noch zu benennenden Bundesbehörde zu akkreditieren und zu überwachen sind; Unternehmen verfahren nach einheitlichen Richtlinien; Lenkungsausschuss beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss,

– Aussagefähige Aufschlüsselung der Nachweise für die Präqualifikation nach Leistungsbereichen, um die fachliche Eignung eines Unternehmens zu dokumentieren,

– Verpflichtung der präqualifizierten Unternehmen bei der Beteiligung von Nachunternehmern, nur solche Nachunternehmen einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind; das präqualifizierte Unternehmen teilt dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mit,

– Kostenloses Verfahren für öffentliche Auftraggeber i. S. des § 98 GWB; Finanzierung der Präqualifizierungsstelle aus Entgelten für die Präqualifikation.

Die Beteiligten streben nun die zügige Umsetzung des Eckpunktepapiers an. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird hierzu im Herbst konkrete Vorschläge vorlegen.

www.bmvbw.de (Pressemitteilung)

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