StartBauenBaurechtTeurer Schaden – vor dem Bohren erst Untergrund prüfen

Teurer Schaden – vor dem Bohren erst Untergrund prüfen

Das Festdübeln von Regalen oder Bildern gehört durchaus zur sachgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. "Bevor Mieter den Bohrer ansetzen, sollten sie jedoch erst genau prüfen, was sich unter dem Putz befindet", warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein teures Versäumnis einer Mieterin hin

Das Festdübeln von Regalen oder Bildern gehört durchaus zur sachgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. "Bevor Mieter den Bohrer ansetzen, sollten sie jedoch erst genau prüfen, was sich unter dem Putz befindet", warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein teures Versäumnis einer Mieterin hin.
Eine Frau wollte auf ihrem Balkon ein Hängeregal anbringen. Zur Stabilisierung benutzte sie dazu 13 cm lange Schrauben. Dabei übersah sie, dass sich unter der Thermohaut der Außenfassade ein verdeckt im Mauerwerk laufendes Regenfallrohr befand, das dann beim Bohren verletzt wurde. Die undichten Stellen verursachten nach einiger Zeit erhebliche Wasserschäden in der unteren Etage.
Die Eigentümergemeinschaft verklagte die Frau auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach den Klägern 10.000 Euro an Schadenersatz zu. Wer so tiefe Löcher in eine Wand bohre, müsse besondere Sorgfalt walten lassen, urteilte das Gericht. So hätte sich die Mieterin vorab bei der Hausverwaltung nach möglichen Gefahren erkundigen sowie beim Bohren mehr auf den Untergrund achten müssen (OLG Nürnberg, Az. 3 U 2609/01).

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