StartArchivVorzeitige Vertragsbeendigung bei Stellung eines Ersatzmieters

Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Stellung eines Ersatzmieters

Vorzeitig einen befristeten Mietvertrag zu lösen, ist für einen Mieter nicht einfach. Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem früheren Ende des Vertragsverhältnisses zuzustimmen oder einen Nachmieter zu akzeptieren. "In manchen Fällen kann eine Weigerung des Vermieters, einen Nachmieter zu akzeptieren, für diesen aber auch den Verlust des Anspruchs auf Mietzinszahlung bedeuten",

Vorzeitig einen befristeten Mietvertrag zu lösen, ist für einen Mieter nicht einfach. Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem früheren Ende des Vertragsverhältnisses zuzustimmen oder einen Nachmieter zu akzeptieren.
"In manchen Fällen kann eine Weigerung des Vermieters, einen Nachmieter zu akzeptieren, für diesen aber auch den Verlust des Anspruchs auf Mietzinszahlung bedeuten", warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hin.
Die Mieter einer Doppelhaushälfte baten ihren Vermieter um vorzeitige Auflösung eines noch länger laufenden Mietvertrages, da sie aus gesundheitlichen und klimatischen Gründen nach Mallorca ziehen wollten. Sie stellten als Nachmieter ein Ehepaar, gegen das vernünftigerweise keine sachlichen Bedenken erhoben werden konnten. Trotzdem lehnte der Vermieter ab. Die Mieter beendeten das langfristige Mietverhältnis aus berechtigten Interesse trotzdem vorzeitig.

Die Koblenzer Richter gaben den Mietern Recht. Sie sahen die unbegründete Weigerung des Vermieters als eine treuwidrige Ablehnung mit der Folge, dass sein Anspruch auf Mietzinszahlung bis Vertragsende erlischt (OLG Koblenz, Az.5 U 197/03).

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News