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Mieter verweigert beim Auszug die Renovierung

Vermieter haben es oft nicht leicht. Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse informiert über einen Fall vor dem Berliner Landgericht, bei dem ein Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen wollte

Vermieter haben es oft nicht leicht. Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse informiert über einen Fall vor dem Berliner Landgericht, bei dem ein Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen wollte.

Ein Wohnungsbesitzer hatte seinem neuen Mieter beim Einzug in eine unrenovierte Wohnung speziell Geld dafür gegeben, damit dieser sich die Wohnung nach eigenem Geschmack verschönern kann.
Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass der Mieter bei Bedarf spätere Schönheitsreparaturen auszuführen hätte.
Beim Auszug verweigerte jedoch der Mieter eine Renovierung. Die Vertragsklausel sei unzulässig, da er ja in eine unrenovierte Wohnung gezogen sei. Doch das Berliner Gericht sah das anders und gab dem Vermieter Recht. Mit der Geldleistung beim Einzug habe der Mieter quasi eine renovierte Wohnung übernommen (LG Berlin, Az. 64 S 68/04).

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