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Müssen Mieter das Fällen von Bäumen mit bezahlen?

Regelmäßige Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das kann auch das Fällen von Bäumen mit einschließen. Unstrittig ist in der bisherigen Rechtsprechung, dass die Kosten für das Beseitigen kranker oder morscher Bäume auf die Mieter umgelegt werden dürfen

Regelmäßige Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das kann auch das Fällen von Bäumen mit einschließen. Unstrittig ist in der bisherigen Rechtsprechung, dass die Kosten für das Beseitigen kranker oder morscher Bäume auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Auch ist die Beseitigung eines zu groß gewordenen Baumes umlagefähig, wenn er zu viel Schatten auf die Wohnungen des eigenen Mietshauses wirft (Amtsgericht Düsseldorf, Az. 33 C 6544/02). "Beschwert sich allerdings nur der Nachbar über Licht- und Sichtmangel und der Baum muss deswegen weg, hat der Vermieter die Kosten selbst zu tragen", sagt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse. Auch wenn sämtliche Bäume auf dem Grundstück gefällt werden, stellt das eher eine Gartenumgestaltung dar, die nicht auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden kann (Amtsgericht Köln, Az. 207 C 213/00).

Verursacht Baumbestand viel Schatten in seiner Wohnung, muss ein Mieter allerdings damit leben. "Ein Mieter kann die Miete nicht mindern, wenn gesunde Bäume auf dem Grundstück zu einer Beschattung seiner Wohnung führen", erklärt Jörg Hofmann und weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin hin (Az. 63 S 155/00).

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