StartBauenBaurechtWenn der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung zu niedrig ansetzt

Wenn der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung zu niedrig ansetzt

Explodierende Heizkosten, verteuerte Müllabfuhr – viele Mieter werden auch in diesem Jahr wieder geschockt ihre Betriebskostenabrechnung betrachten. Eine saftige Nachzahlung droht

Explodierende Heizkosten, verteuerte Müllabfuhr – viele Mieter werden auch in diesem Jahr wieder geschockt ihre Betriebskostenabrechnung betrachten. Eine saftige Nachzahlung droht.

Das Problem mit den Mietnebenkosten, die vielerorts schon 50 Prozent der Miete ausmachen, kennen auch die Vermieter. Immer wieder kommt es daher vor, dass bei Abschluss eines Mietvertrags die Betriebskostenvorauszahlungen vom Vermieter niedriger angesetzt werden. "Dadurch entsteht für den Mieter oft der Eindruck geringerer Wohnkosten als tatsächlich anfallen", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin.

In diesem Fall stellen sich die Richter des BGH jedoch eindeutig auf die Vermieterseite. Grundsätzlich darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen so niedrig ansetzen wie er will, heißt es in der Entscheidung (Az. VIII ZR 195/03). Nur wenn diesem eine Pflichtverletzung vorzuwerfen und auch zu beweisen ist, haben Mieter eine Chance, eine unangemessen hohe Nachzahlung zu verweigern. "Das würde zutreffen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen", erläutert Susanne Dehm.

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