StartArchivBei Wohngeldrückständen droht Versorgungssperre

Bei Wohngeldrückständen droht Versorgungssperre

Bleibt ein Wohnungseigentümer mit seinen monatlichen Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand, so muss er mit Liefersperre von Versorgungsleistungen rechnen. Über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse

Bleibt ein Wohnungseigentümer mit seinen monatlichen Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand, so muss er mit Liefersperre von Versorgungsleistungen rechnen. Über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

Das Gericht war der Auffassung, dass es keinem Wohnungseigentümer zumutbar sei, auf Dauer für einen anderen Wohnungseigentümer den auf diesen entfallenden Kostenanteil zu übernehmen. Der säumige Zahler war bereits mit mehr als sechs monatlichen Beitragsvorschüssen im Zahlungsrückstand. Die Gemeinschaft sei daher berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohngeldschuldner bei der Lieferung von Versorgungsleistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, so die Richter (Az. 24 W 112/04).

Die mehrheitlich beschlossene Androhung einer Versorgungssperre bei einem Rückstand von mehr als sechs monatlichen Beitragsvorschüssen entspricht auch ordnungsgemäßer Verwaltung.

Soweit die Wohnungseigentümer in ihren
Wirtschaftsplanbeschlüssen monatliche Beitragsvorschüsse festsetzen, handelt es sich bei diesen Wohngeldern um einheitliche Forderungen.

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