Wasserschaden ohne Spätfolgen
Düsseldorf. Wer unliebsame Spätfolgen nach einem Wasserschaden
vermeiden will, sollte von vornherein eine unabhängige Begutachtung einholen.
Die frühzeitige Bestandsaufnahme durch einen Sachverständigen schafft
Klarheit über das tatsächliche Schadensbild und beugt Folgeschäden vor
Andernfalls drohen große gesundheitliche Risiken durch Schimmel und Bakterien,
aber auch Probleme mit der Versicherung und hohe finanzielle Belastungen.
„Die
Schadensregulierung der meisten Versicherungen ist im Regelfall
kostenoptimiert, die objektive Begutachtung hingegen immer
gesundheitsoptimiert“, berichtet Dr. Martin Pitschke von DomoLytik aus der
tagtäglichen Praxis. Alle möglichen Risiken für die Gesundheit der Bewohner
sollten dabei erkannt werden, sodass sich die Sanierung daran orientieren
kann. „Wenn dieser Aspekt nicht von Beginn an angemessen berücksichtigt wird,
dann kommt später häufig ein böses Erwachen: Die erste Sanierung war für die
Katz, doch die Versicherung übernimmt nicht eine erneute Instandsetzung.“
Gesundheitsrisiken
für Laien kaum zu erkennen
Das wirkliche Ausmaß der Gesundheitsgefährdung von
Wasserschäden kann nur der Fachmann richtig einschätzen. Gegebenenfalls
entnimmt er Proben von Baumaterialien, Einrichtungsgegenständen und aus
der Raumluft und analysiert sie im Labor. Das Ergebnis der Untersuchungen
gibt Auskunft über die Art und den Umfang der Belastung. Warm- und
Heizungswasserschäden erfordern dabei besondere Aufmerksamkeit. Durch die
Feuchtigkeit und Temperaturen von 30 bis 40 Grad Celsius finden gefährliche
Schimmelpilzarten ideale Wachstumsbedingungen. Gerade für immungeschwächte
Menschen kann dies lebensbedrohlich werden. Doch auch die Bakterienbelastung nach einem Abwasserschaden
kann deutliche Gesundheitsrisiken bergen. Und Dr. Pitschke gibt zu bedenken:
„Ob Schimmelpilz- oder Bakterienbelastung – für die Bewohner sind sie meist
nicht wahrnehmbar oder werden erst zu spät als krankheitsauslösende
Faktoren erkannt.“
Probleme bei der Regulierung vermeiden
Darüber hinaus bietet sich die Einschaltung eines
eigenen Gutachters schon aus dem Grund an, dass dieser nur an die Weisungen des
Geschädigten gebunden ist und nicht der Versicherung. Dies garantiert eine
objektive und unabhängige Schadensaufnahme, eine reibungslose Regulierung
und eine dauerhafte Sanierung. Der Sachverständige sollte jedoch nicht nur zur
Erstbegutachtung hinzugezogen werden, sondern auch zur Überwachung der
Sanierungsarbeiten. Dr. Pitschke nennt ein Beispiel: „Ein Leitungswasserschaden ist immer größer, als es auf den ersten Blick
aussieht – vor allem was den Schimmelbefall angeht. Da stoßen viele Sanierungsunternehmen an ihre Grenzen.“ Eine unabhängige Abschlussmessung
gibt die notwendige Sicherheit über den Erfolg der Sanierung und verhindert
mitunter immense Folgekosten, auf den der Geschädigte sitzen bleibt. Für
später entdeckte bautechnische Folgeschäden (wie massiver Schimmelbefall
oder echter Hausschwamm) lehnen Versicherungen die Regulierung in der Regel
ab.
Thorsten Lente
Pressesprecher