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Angestellt beim Bauträger:

Wessen Interessen vertritt der Bauleiter?

Bauträger stellen den Käufern schlüsselfertiger Immobilien im 
Kaufvertrag offiziell einen „Bauleiter“ zur Seite. Das, so der Verband 
Privater Bauherren (VPB) schreiben die Landesbauordnungen vor.

Allerdings ist der Begriff „Bauleiter“ für den Bauherrn irreführend, 
denn dieser Bauleiter steht im Dienste des Bauträgers und ist damit 
automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des 
Bauträgers vertreten, nicht die des Bauherrn.

Deshalb empfiehlt der 
VPB allen privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen 
Sachverständigen hinzuziehen, der ihnen hilft, den Überblick zu 
bewahren und ihre eigenen Rechte und Interessen am Bau durchzusetzen.

Bei der Suche nach dem passenden Bau-Experten in ihrer Region unterstützt der VPB privatge Bauherren mit einer eigenen Datenbank, die auch online unter

www.vpb.de einzusehen ist.

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