Versorger erhöhen den Druck auf Kunden
Zum Jahreswechsel stehen zwei Gerichtsverfahren gegen Gaspreisprotestler an: am 23.12.2008 vor dem Landgericht Freiburg (badenova) und am 07.01.2009 vor dem Amtsgericht Stuttgart (EnBW). Nach zahlreichen Einschüchterungsbriefen bekommen Gaspreisprotestler nun auch gerichtliche Mahnbescheide von Versorgern. Die Gasversorger wollen damit verhindern, dass die bestrittenen Ansprüche aus dem Jahr 2005 verjähren.
Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und zu Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen zeigt jedoch, dass umfassende Gerichtsverfahren erforderlich sind, um sich gegen eine ungerechtfertigte Preisgestaltung der Gasversorger zu wehren. Ein Mahnverfahren ist nicht geeignet, die rechtlichen Fragen zu klären.
„Die beiden Verfahren in Freiburg und Stuttgart sind Anlass genug, die Gaspreise von badenova und EnBW und deren Erhöhungen umfassend zu prüfen“, sagt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und unterstreicht: „Die aktuelle Rückzahlungswelle aufgrund kartellrechtlicher Missbrauchsverfahren zeigt unmissverständlich, dass die Gaspreise vieler Versorger überhöht sind.“ Gerichte können nun den von den Versorgern in Auftrag gegebenen Wirtschaftsprüfergutachten nicht mehr vertrauen, sondern müssen ihre Prüfung auf die tatsächliche Offenlegung der Kalkulationen stützen.
Für protestierende Verbraucher gilt:
– Bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids legen Sie zur Fristwahrung binnen zwei Wochen Widerspruch ein. Lassen Sie sich anschließend baldmöglichst durch einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale rechtlich beraten.
– Auch bei Preissenkungen sollten Sie schriftlich widersprechen, wenn Sie diese für unzureichend halten