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Anweisungen und Haftungsausschluss

Bauunternehmer muss Anweisungen des Bauherren prüfen

Was passiert eigentlich, wenn der Bauherr auf der Baustelle falsche Anweisungen gibt und dadurch etwas schief geht? Viele Schlüsselfertiganbieter, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), versuchen, sich dagegen durch bestimmte Vertragsklauseln

abzusichern.

„Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist“. Dieser Satz, so der VPB, ist rechtlich bedeutungslos. Sofern der Bauherr ein Anweisungsrecht hat und es ausübt, muss der Unternehmer stets prüfen,

ob er die Anweisungen auch umsetzen kann. Hegt er gegen die Wünsche des Bauherrn Bedenken, muss er diesen darauf ausdrücklich hinweisen.

Unterlässt er das, und es passiert etwas, behält der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche. Er verliert sie allerdings, wenn er vom Bauunternehmer auf mögliche Probleme hingewiesen wird und diese wissentlich ignoriert.

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