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Beim Hauskauf Kanalsanierung berücksichtigen

Kanalsanierung ist Pflicht für Hauskäufer

Wer heutzutage ein Haus kauft, sollte bei der Ermittlung der Kosten
eine eventuell notwendige Kanalsanierung nicht vergessen.
Grundstückseigentümer haben nämlich die Pflicht, die Abwasserrohre zu
kontrollieren und bei Schäden zu sanieren.

Bei einfachen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben können empfindliche Geldbußen verhängt werden. Schätzungen zufolge sind wahrscheinlich bei 90 Prozent aller Privatgrundstücke die Abwasserleitungen marode. Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, sind davon besonders betroffen: Hier ist das Risiko extrem hoch, dass die Abwässer unbemerkt in den Boden sickern. Dort gelangen sie dann ins Grundwasser und verursachen in den Klärwerken hohe Kosten. Die Kommunen dürfen daher vom Hauseigentümer eine Prüfung der Dichtigkeit und gegebenenfalls die Sanierung fordern. Das Land Nordrhein-Westfalen verlangt mittlerweile im Landeswassergesetz bis zum 31.Dezember 2015 eine Untersuchung aller auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen einschließlich des Hausanschlusskanals durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Auch andere Bundesländern haben diese Verpflichtung in ihre jeweiligen Landeswassergesetze übernommen. Die Victoria Lebensversicherung empfiehlt deshalb: Vor Aufnahme eines Darlehens oder Abschluss einer Kapitallebensversicherung zur Finanzierung des Häuserkaufs sollten z.B. über eine Fachfirma zunächst Informationen über den Zustand des Abwassersystems eingeholt werden. Sind die Aufwendungen für eine eventuelle Sanierung im Finanzierungsplan mit eingerechnet, gibt es auch später kein böses Erwachen.

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