Sicherheiten im Vertrag festschreiben!
Seit Jahresbeginn hat jeder, der ein schlüsselfertiges Haus kauft, Anrecht auf eine so genannte Erfüllungssicherheit.
Das kann beispielsweise eine bestimmte Summe sein, die der Käufer zurückbehält, um im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers sein Haus mit anderen Firmen fertig bauen zu können. Fünf Prozent des Vergütungsanspruchs sind gesetzlich vorgesehen. Die
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät allen privaten Hauskäufern, hier aufmerksam zu sein und keinesfalls auf diese Sicherheiten zu verzichten.