StartBauenBaurechtWem nutzt das Weisungsrecht?

Wem nutzt das Weisungsrecht?

Wichtiger Vertragsbestandteil

Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten beim Abschluss des Bauvertrages immer auch ein so genanntes Weisungsrecht vereinbaren.

Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Damit sichert sich der Hauskäufer das Recht, einmal erkannte Mängel vom Bauunternehmer gleich beseitigen zu lassen. Das heißt, er kann den Unternehmer dazu anweisen, die Mängel umgehend zu beheben. Hat er kein Weisungsrecht vereinbart, liegt es im Ermessen des Bauunternehmers, wann er den Mangel in Ordnung bringt. Nach Erfahrung des VPB lassen sich Schlüsselfertiganbieter damit viel Zeit, oft bis zur Bauabnahme. Dabei werden dann gelegentlich Dinge vergessen oder übersehen.

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