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Verbraucherzentrale überprüft Geschäftsbedingungen

Abzocke durch Rohrreinigungsfirmen


 Ist der Abfluss mal verstopft, nutzen Rohrreiniger die Notlage häufig aus, um richtig Kasse zu machen. Betroffene Kunden beklagen hohe Kosten und unzulässige Abrechnungsmethoden von Notdiensten.

 In Rechnung gestellt werden zum Beispiel überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge oder Spezialgeräte, die entweder nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war. Auch die unzulässige Doppelberechnung (nach Meter und Arbeitszeit) dient immer wieder als Abrechnungsmethode.

„Oftmals unter Druck gesetzt, unterschreibt der Kunde vor Ort ohne genaue Prüfung unübersichtliche und schwer nachvollziehbare Arbeitsberichte, die später eine überhöhte Rechnung der Rohrreinigungsfirma untermauern“, erklärt Helga Bächle, Referentin für Bauen und Wohnen von der Verbraucherzentrale. Kunden, die Zweifel an den in Rechnung gestellten Beträgen haben, rät Bächle zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag der Rechnungssumme zu überweisen.

Unseriöse Rohrreiniger berufen sich oft auf Geschäftsbedingungen, die rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentrale kann solche Klauseln abmahnen.

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