Moderne Standards im Vertrag festlegen
Schallschutz spielt im Wohnhausbau eine wichtige Rolle und wurde bislang über die DIN 4109 geregelt. Das hat sich geändert! Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Was VPB- Bausachverständige schon lange bemängeln, haben mehrere Gerichte
inzwischen mehrfach bestätigt, darunter auch der Bundesgerichtshof: Schallschutz nach DIN 4109 ist für Wohnungen nicht ausreichend! Die DIN 4109 entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Mit modernen Baustoffen lassen sich heute erheblich bessere Schallschutzwerte erreichen, als sie die alte DIN festlegt. Der VPB warnt deshalb: Käufer schlüsselfertiger Häuser sollten sich nicht auf überholte Schallschutzwerte einlassen und modernen Schallschutzstandard im Bauvertrag festschreiben. Der
Bausachverständige hilft bei der Formulierung der Details und überwacht die technische Ausführung auf der Baustelle.