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Missgeschick im Urlaub

Wer haftet bei Schäden im Feriendomizil?

Viele Bundesbürger nutzen gelegentlich
Wochenenden oder Feiertage für einen Kurzurlaub an der See oder im
Gebirge. Leider wird manch ein Aufenthalt durch Ärger und zusätzliche
Kosten getrübt, denn auch im Ferienhaus oder Hotel kann ein
Missgeschick geschehen.

Beim Abräumen des Esstischs in der
Ferienwohnung fällt ein Teller herunter und beschädigt die
Bodenfliesen. Im Hotelzimmer hüpfen die Kinder auf dem Bett herum und
der Lattenrost zerbricht.
Ärgerlich in jedem Fall, doch die Kosten
für den Schaden am Fußboden übernimmt nach Auskunft der
Hamburg-Mannheimer Sachversicherung die Privathaftpflicht. Sie tritt
nämlich im Ausland für Schäden an fremden Immobilien ein –
vorausgesetzt, der Aufenthalt dort ist nicht langfristig angelegt. Die
Kosten für den Lattenrost werden nur erstattet, wenn Mietsachschäden an
Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -wohnungen mitversichert sind.
Daher raten die Experten, vor jeder Urlaubsreise den persönlichen
Haftpflichtschutz noch einmal kurz zu überprüfen und gegebenenfalls zu
erweitern – der Ersatz eines antiken Sekretärs im Luxushotel kostet im
Zweifelsfall mehr.

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