Bei Abschluss einer Hausratversicherung auf Definition achten
Wer in seinem eigenen Hause bestohlen wird und über eine angemessene Hausratversicherung verfügt, fühlt sich – zumindest hinsichtlich der materiellen Entschädigung – ausreichend geschützt. Die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung raten aber dazu, den Vertrag genau zu lesen und zu überprüfen, ob die Versicherung auch wirklich in jedem Fall eintritt.
Es gibt nämlich Unterschiede zwischen den Definitionen von Einbruchdiebstahl, Raub und einfachem Diebstahl. Dies musste auch eine Dame feststellen, die bestohlen wurde, während sie sich selbst im Haus befand. Da sie eine Tür zum Lüften offen gelassen hatte, konnten die Diebe die Räumlichkeiten ungehindert und ohne Gewaltanwendung betreten: Ein Einbruch lag somit nicht vor. Auch der Tatbestand des Raubes war nicht erfüllt, da sie sich während der Tat in einem anderen Raum aufhielt und nicht angegriffen wurde. Daher handelte es sich im vorliegenden Fall um einen nicht versicherten, einfachen Diebstahl und die Bestohlene erhielt keine Entschädigung (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 15/01).