Vor dem Kauf zum Bauamt
Wer ein Grundstück kaufen möchte, der sollte sich vor dem Kauf beim zuständigen Bauamt darüber informieren, welche Bebauung auf dem ins Auge gefassten Areal überhaupt zulässig ist.Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Gibt es für das betreffende Quartier keinen amtlichen Bebauungsplan, was häufig in älteren, bereits bebauten Gebieten der Fall ist, gilt Paragraf 34 Baugesetzbuch. Der besagt: Neubauten müssen sich an die Umgebung anpassen. Wie das neue Haus aussehen darf, das richtet sich dann nach der bereits vorhandenen Bebauung und muss im Detail mit dem Bauamt ausgehandelt werden.