Seit April 2007 geltende Preiserhöhungsklausel der EWE unwirksam
Am Mittwochvormittag (14.07.2010) hat der Bundesgerichtshof einer Klage von Kunden der Oldenburger EWE AG gegen Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre in weiten Teilen recht gegeben. Die Frage, ob die Kunden nun Geld zurückbekommen, wird allerdings weiterhin Gerichte bechäftigen
Wegen mehreren Preiserhöhung seit dem Jahr 2004 waren Kunden des Oldenburger Gasversorgers EWE vor Gericht gezogen – – einige bereits im Jahr 2004, andere hingegen schlossen sich erst im Jahr 2007 der Klage an. Der BGH gab nun den seit 2007 klagenden Kunden recht und erklärte die Preisanpassungsklausel der EWE ab dem Jahr 2007 für unwirksam. Die bereits seit 2004 klagenden Kunden allerdings mussten teils eine Niederlage einstecken: Die von 2004 bis März 2007 geltende Klausel erachtete das Gericht als wirksam – mit dem Vorbehalt einer sog. Billigkeitskontrolle. Das Unternehmen muss nun also vor dem Oberlandesgericht Oldenburg nachweisen, dass die von September 2004 bis März 2007 durchgeführten Preissteigerungen gerechtfertigt und angemessen waren. Nutzen wird die Billigkeitsprüfung allerdings nur jenen seit 2004 klagenden Kunden, die den Preiserhöhungen ausdrücklich wegen Unbilligkeit widesprochen hatten.
Das Unternehmen hat nun angekündigt seine Preisanpassungsklausel nach den Vorgaben des BGH zu ändern. Was genau das Urteil den klagenden Kunden nun gebracht hat, ist absurderweise noch nicht geklärt. Die EWE plant offenbar gerichtlich klären zu lassen, ob nun auch tatsächlich Geld zurückgezahlt werden muss.