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Detaillierter Maßnahmenkatalog

Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (B.V.S.) und die im Bundesfachbereich Bau  zusammengeschlossenen Bausachverständigen haben erstmals eine Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzbefall in Gebäuden erarbeitet. Die Richtlinie wurde in siebenjähriger Arbeit von interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Mikrobiologen, Medizinern, Sanierern, Juristen und Bausachverständigen erarbeitet und dient als Empfehlung und Handlungsanweisung zum sachgerechten Erkennen,  Bewerten und Instandsetzen von Schimmelpilzschäden.

Ursachen für Schimmelbefall gibt es viele – falsche Lüftung, unterschiedlichste bauliche Mängel und auch mangelhafter Wärmeschutz können den Pliz sprießen lasssen. Entsprechend häufig tritt Schimmelbefall auf: Nach Angage des IFB Institut für Bauforschung e.V. Hannover verschlingt die Beseitigung von Schimmel aus Gebäuden jährlich rund vier Mrd. Euro.

Schimmel ist vor allem ein hygienisches Problem – kann sich aber in Wohnräumen auch zu einem gesundheitlichen Problem werden, wenn er nicht sachgemäß und vollständig entfernt wird. Durch Fehler bei der Beseitigung kann zudem die Bausubstanz nachhaltig geschädigt werden.

Die Richtlinie von B.V.S. und GTÜ soll genau dieser Schädigung der Bausubstanz vorbeugen, die biogene Raumbelastung beseitigen und die Wiederherstellung des Zustands vor Schadeneintritt gewährleisten.

Systematisch wird die richtige Vorgehensweise zur Ursachenermittlung und zur Erstellung eines instandsetzungskonzepts mit detaillierten Maßnahmenkatalog beschrieben. Im Anschluss an eine Erstbegehung werden demnach unterschiedliche Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans empfohlen. Auch auf die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Sanierung werden erklärt. So wird empfohlen, die betroffene Räume komplett auszuräumen; während der Arbeiten für einen erhöhten Luftwechsel zu sorgen und  während und nach den Arbeiten die befallenen Baustoffe mit einem Industriestaubsauger oder rückstandsfreien Desinfektionsmitteln zu reinigen. Zur Abnahme wird schließlich eine Erfolgskontrolle nicht nur durch Ansicht, sondern auch durch Messung empfohlen.

Gedacht ist die Richtlinie insbesondere als Orientierungshilfe für alle Betroffenen und am Bau Beteiligten. Darüberhinaus auch als Hilfestellung für Mikrobiologen, Umweltmedizinier, Versicherer und Behörden.

Die vollständige Richtlinie erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift „Der Sachverständige“ im Beck-Verlag.

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