KfW macht schrittweise Immobiliensanierung ab 1. März wieder einfacher
Für Immobilienbesitzer mit kleinerem Sanierungsbedarf kann Warten auf Neuerungen lohnen
Immobilienbesitzer mit Sanierungsbedarf können sich über die neuesten Programmänderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freuen. Ab 1. März gibt es die Bezuschussung „Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen“ (Programm Nr. 152) wieder. Wie der Baugeldvermittler HypothekenDiscount mitteilt, müssen Sanierungswillige künftig nicht mehr komplette Sanierungspakete vornehmen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Das Programm bezuschusst wieder Einzelmaßnahmen zur Dämmung und Heizungserneuerung, zum Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Zudem ist das Programm 152 geeignet, wenn energetisch sanierter Wohnraum gekauft werden soll. „Interessenten erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bis dato waren Sanierungen nur schwer förderfähig: Förderwillige mussten bis zur neusten Änderung ein ganzes Maßnahmenbündel an energetischen Veränderungen durchführen, um die Beihilfe zu erhalten.“
Ebenfalls zum 1. März wird für alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme (Programm Nr. 124, 141, 151, 152, 153, 155) ein endfälliges Darlehen mit maximal 8 Jahren Laufzeit eingeführt. „Kunden mit künftigen oder bereits laufenden Bausparverträgen sowie fälligen Versicherungen sollten diese Neuerungen prüfen“, rät Oppel.
Bei Vertragsabschluss muss dokumentiert werden, wie das Darlehen nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit fortgeführt wird – etwa durch das Ansparen eines Bausparvertrags. Besonders attraktiv ist diese Variante laut HypothekenDiscount für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151). Dieses hat wegen des Tilgungszuschusses eine extrem niedrige Effektivverzinsung von – je nach Fallkonstellation – unter 1 Prozent.
Die ab dem 1.März 2011 gültigen Programm-Merkblätter finden Interessierte hier.