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Vorsicht Falle:

Dämmung auf der Grundstücks-Grenze nur ausnahmsweise möglich

Viele Hausbesitzer möchten Energie sparen und ihre Immobilie zeitgemäß dämmen. Bei freistehenden Häusern ist das kein Problem. Sie lassen sich ringsum mit einer schützenden Dämmschicht einpacken. Was aber, wenn das Haus auf der Grenze steht? Darf der Eigentümer dann trotzdem dämmen, auch wenn die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt?

Nein, das darf er in der Regel nicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Allerdings gehen immer mehr Länder dazu über, hier Ausnahmeregelungen zu schaffen und die Dämmung über die Grundstücksgrenze hinaus zu ermöglichen, sofern sie den Anrainer nicht einschränkt. Die ARGE Baurecht rät Sanierungswilligen in jedem Fall: Zunächst beim Bauamt informieren, dann mit dem Nachbarn sprechen und danach erst den Handwerker mit der Dämmung beauftragen. So lässt sich Ärger vermeiden.

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