StartBauenBaurechtHaus und Grundstück zum Festpreis?

Haus und Grundstück zum Festpreis?

Vorsicht bei der Vertragsunterzeichnung

„Haus und Grundstück zum Festpreis“ so werben Makler, Baubetreuer und Anbieter schlüsselfertiger Häuser um Kunden. Sie inserieren dabei Grundstückskauf und Bauleistungen zum fixen „Gesamtpreis“. Das scheint verlockend, hat aber Tücken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer auf das Angebot eingeht, der bekommt nämlich in der Regel nicht nur einen, sondern zwei unterschiedliche Verträge vorgelegt – den Grundstücksvertrag über die Immobilie und den zweiten Vertrag über Baubetreuung und Planungsleistungen beziehungsweise über die schlüsselfertige Erstellung des Hauses. Das Problem dabei: Scheitert der Grundstückskauf, bleibt der zweite Vertrag über die Bauleistungen unter Umständen dennoch wirksam. Der Kaufinteressent bekommt dafür dann eine Rechnung über Planungs- oder Betreuungsleistungen, obwohl diese Planungsleistung ohne die Immobilie und das Grundstück völlig nutzlos für den Kaufinteressenten sind. Die ARGE rät, solche – und auch alle anderen – Bauverträge keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit dem Baurechtler zu unterschreiben. Weitere Informationen unter  www.arge-baurecht.com.

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